Künstlerinnen und Kulturschaffende sind in der Regel nicht in Normalarbeitsverhältnissen angestellt. Sie üben ihre Tätigkeit in kurzen Beschäftigungen aus und bereiten sich in notwendigen Engagementpausen auf neue Projekte vor. Trotz ihrer gezahlten Beiträge in die Arbeitslosengeldversicherung haben sie aufgrund ihrer unterbrochenen Erwerbsbiographien keinen Anspruch auf Arbeitslosengeldbezug.
Die Koalition hat bei der Lösung dieses Problems versagt: die 2009 eingeführte Sonderregelung für kurzfristig flexibel Beschäftige bleibt wirkungslos, wie der aktuelle Bericht über die „Inanspruchnahme der Sonderregelung für überwiegend kurzfristig Beschäftigte“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und die Studie „Viel Ehre, aber kaum Verdienst…“ von Frau Prof. Bührmann der Wilhelms-Universität Münster zeigen. Wir stellen daher mit unseren Antrag „Flexibel Beschäftigte in der Arbeitslosenversicherung besser absichern“ ein allgemeingültiges ALG-Modell vor, dass KünstlerInnen und Kulturschaffende durch deutlich verkürzte Anwartschaftszeiten sowie die Streichung von Restriktion wie Einkommensgrenzen frühzeiteig den existenziell notwendigen Arbeitslosengeldbezug sowie eine Vermittlungspause garantiert.
Den Antrag "Flexibel Beschäftigte in der Arbeitslosenversicherung besser absichern" findet ihr hier.
Die Pressemitteilung können Sie hier abrufen.
Informationen auf der Bundestagfraktionsseite von Bündnis 90/Die Grünen
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