Agnes Krumwiede
Kunst und Politik

"Haltung geht anders"

Bundestagskandidaten kritisieren Ingolstadts Oberbürgermeister Lösel

Der Berichterstattung des Donaukuriers vom 15.09. 2017 nach schien die Stadt nur noch auf eine formale Erlaubnis des Verwaltungsgerichtes zu warten, um die umstrittenen NPD-Plakate endlich abhängen zu dürfen. Schließlich hat nach den Anzeigen von Bundestagskandidierenden der Linken und der Grünen auch die Stadt selbst bei der Polizei Anzeige wegen Volksverhetzung nach § 130 Abs. 2 StGB erstattet. Davon jedoch ist in der Erwiderung der Stadt Ingolstadt gegen eine einstweilige Verfügung zur sofortigen Entfernung der NPD-Plakate keine Rede. Auf fünf Seiten argumentiert die Stadt Ingolstadt, vertreten durch Oberbürgermeister Lösel, warum sie keinerlei Anlass sieht, die Plakate zu entfernen. Der NPD-Slogan könne zwar nicht als „förderungswürdig" betrachtet werden. Sei aber eben auch nicht „geeignet", „die Gruppe (gemeint sind Sinti und Roma) über die bisherigen Vorurteile hinaus böswillig verächtlich zu machen". Ebenso wenig sieht die Stadt Ingolstadt den Tatbestand der Beleidigung als eindeutig gegeben. Schließlich „könnte“ die NPD „aufgrund des Rechts auf freie Meinungsäußerung berechtigt sein, diese Aussage zu verwenden, um damit ein politisches Ziel zu erreichen. Damit wäre die Beleidigung nicht rechtswidrig“. Dass jenes politische Ziel – nämlich die beabsichtigte Ungleichbehandlung und Diskriminierung der sich in Deutschland aufhaltenden Sinti und Roma – rechtswidrig ist, bleibt unerwähnt.

Was die Volksverhetzung betrifft, zitiert die Stadt Ingolstadt den Beschluss des VG Kassel vom 9.09.2013, der einen volksverhetzenden Inhalt nicht als gegeben ansieht und kommt zum Schluss, dass nicht näher ausgeführte „gewichtige Gründe dafür sprechen, dass der Tatbestand der Volksverhetzung nicht erfüllt wird“. Ohne jedoch darauf hinzuweisen, dass die Stadt Ingolstadt in diesem Punkt eine andere Auffassung vertritt als das VG Kassel. Andernfalls hätte die Stadt ja keine Anzeige wegen Volksverhetzung gestellt. Bestandteil der Begründung der Stadt Ingolstadt ist auch die Beiladung des NPD-Landesverbandes.

Für das Agieren der Stadt Ingolstadt, vertreten durch OB Lösel, zeigen die Bundestagskandidierenden Roland Meier (Die Linke) und Agnes Krumwiede (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) kein Verständnis: „Wir sind sehr erstaunt über die Doppelmoral der Stadt Ingolstadt. Die Anzeige der Stadt wegen Volksverhetzung wirkt vor diesem Hintergrund scheinheilig. Quasi an der Seite der NPD soll nun ein Entfernen der NPD-Plakate vor dem Verwaltungsgericht verhindert werden. Haltung gegen rechte Propaganda und Antiziganismus sieht anders aus, Herr Oberbürgermeister Lösel!“

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes München über die Anträge auf einstweilige Verfügung seitens des Zentralrats der Sinti und Roma sowie von Agnes Krumwiede ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht bekannt.

Ingolstadt, 20.09.2017

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