Agnes Krumwiede
Kunst und Politik
06.06.2013 Rede im Plenum

Rede zu unserem Antrag "Transparente Förderkriterien für die Bundeskulturpolitik"

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,

aufgrund der Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Ländern liegen lediglich rund 13 Prozent der staatlichen Kulturausgaben beim Bund. In der Regel fördert der Bund Kulturinstitutionen, Festivals oder Modellprojekte nur dann, wenn diese von „gesamtstaatlicher Bedeutung" sind. Aber welche Qualifikationen rechtfertigen eine „gesamtstaatliche Bedeutung“? Welche Rahmenbedingungen müssen erfüllt werden, damit eine Förderung durch den Bund erfolgt? Ein Konzept mit transparenten Kriterien liegt offiziell nicht vor. Die Gründe für die Förderung kultureller Einrichtungen und Projekte durch die Bundesregierung sind deshalb oft nicht transparent nachvollziehbar. In Zeiten von Sparzwängen, die für manche Kultureinrichtungen existenzbedrohend sind, sorgt vor allem eine Bundesförderung von renommierten Kulturveranstaltungen und von Institutionen mit konstant hohen Besucherzahlen für Unmut.

Wir sind der Überzeugung, dass die gesamtstaatliche und internationale Ausstrahlung von Festivals, Modellprojekten oder Kulturinstitutionen als Argument für eine Bundesförderung nicht ausreicht. Es muss auch wirtschaftlich begründet werden, ob und in welcher Höhe derart etablierte Veranstaltungen wie beispielsweise die Bayreuther Festspiele eine verstetigte staatliche Finanzierung des Betriebs überhaupt benötigen. Darüber hinaus haben wir in der laufenden Legislaturperiode bereits mehrfach kritisiert, dass viele Förderentscheidungen hinter verschlossenen Türen getroffen werden. Regelmäßig wurde der Kulturausschuss nicht in die Entscheidungsfindung einbezogen und mit vollendeten Tatsachen konfrontiert. Dadurch wird die mitberatende Funktion eines parlamentarischen Fachgremiums durch die Bundesregierung systematisch ausgehöhlt. Aktuelle Beispiele für dieses Vorgehen sind die umstrittene Bewilligung von 10 Mio. Euro unter Sperrvermerk für die Umgestaltung der Alten Gemäldegalerie oder die Verteilung der in der Bereinigungssitzung zum Kulturhaushalt 2013 zusätzlich beschlossenen 100 Mio. Euro - allein 10 Mio. gehen an das Sudetendeutsche Museum in München. Eine Entscheidung, an der wir nicht nur das Verfahren kritisieren.
Wahlkampfgeschenke können nicht mit „gesamtstaatlicher Bedeutung“ gerechtfertigt werden.

Ziel unseres Antrags ist es, Willkür und Intransparenz bei der Kulturförderung des Bundes zu beenden.
Wir fordern einen Kriterienkatalog, der Regeln für eine fairere Förderpraxis festlegt. Dieser soll unter anderem sicherstellen, dass bei vom Bund geförderten Kultureinrichtungen und –Projekten, Stiftungen und Fonds alle künstlerischen Sparten und Ausdrucksformen Berücksichtigung finden und Künstlerinnen und Künstler angemessen bezahlt werden. Wenn der Bund mitfinanziert, muss er darauf einwirken, dass die an einem Projekt beteiligten und an einer Kulturinstitution beschäftigten Künstlerinnen und Künstler branchenspezifische Mindestgagen erhalten, beziehungsweise nach den Tarifen des öffentlichen Dienstes entlohnt werden. Dies ist momentan nicht immer der Fall. Bei einem aktuell aus dem Hauptstadtkulturfonds geförderten Projekt an der Neuköllner Oper in Berlin – das „Internationale Festival für Musiktheater unter prekären Bedingungen“ – erhalten die beteiligten Künstlerinnen und Künstler bis zu 30% unter den üblichen Tarifen des öffentlichen Dienstes. Bei den vom Bund geförderten Bayreuther Festspielen gibt es für die Orchestermusikerinnen und – Musiker nach Angaben der Deutschen Orchestervereinigung eine Tagesgage von 170,- EUR, was deutlich unterhalb dessen liegt, was Mitwirkende bei anderen vergleichbar renommierten Festivalorchestern – beispielsweise in Luzern – pro Tag verdienen.
Bei Ausstellungen, die durch den Bund gefördert werden, sollte eine Ausstellungszahlung an die Künstlerinnen und Künstler erfolgen. Und auch die Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen muss bei der Durchführung aller bewilligten Förderanträge gewährleistet sein. Wenn der Bund fördert, steht er in der Verantwortung, die Gleichstellung von Frauen zu berücksichtigen. Ein Förderkriterium muss daher sein, dass Frauen bei der Besetzung künstlerischer Projekte, in geförderten Einrichtungen sowie bei der Veröffentlichung von Werken bzw. bei Werksaufträgen nicht unterrepräsentiert sind, sofern eine anderweitige Geschlechterverteilung nicht durch künstlerische Vorgaben zu begründen ist. Ein weiteres zentrales Kriterium für eine Bundesförderung von Kulturprojekten und Institutionen sehen wir in der Einbindung von Teilhabe- und Beteiligungsformaten für möglichst viele gesellschaftliche Gruppen. Darunter verstehen wir beispielsweise programmatische Angebote für Kinder und Jugendliche, für Menschen mit Migrationshintergrund oder Ermäßigungsmodelle für Menschen mit geringem Einkommen. Auch die mediale Darstellung von Theater, Oper- und Konzertaufführungen sowie musealen Archiven auf der Homepage der jeweiligen Träger kann zu einer breiteren gesellschaftlichen Teilhabe beitragen. Die Träger staatlich finanzierter Projekte und Institutionen müssen daher die Möglichkeit erhalten, auf ihrer offiziellen Homepage Ausschnitte sowie komplette Aufführungen, Inszenierungen und Werke in Bild und Ton zu veröffentlichen – unter der Voraussetzung, dass die ausführenden Künstlerinnen und Künstler sowie die Urheberinnen und Urheber der Veröffentlichung im Internet nicht widersprechen und ihnen eine angemessene Vergütung zukommt.
 
Außerdem fordern wir, dass zukünftig – analog zum bereits bestehenden Denkmalschutzkomitee - eine Fachjury mit Expertinnen und Experten aus den Kunst- und Kulturbranchen vom BKM eingesetzt wird. Unter Berichterstattungspflicht gegenüber dem Haushalts- und Kulturausschuss soll diese Fachjury dem BKM eine Auswahl der eingegangenen Anträge
zur Förderung von Kultureinrichtungen und kulturellen Projekten vorschlagen. Damit wollen wir verhindern, dass weiterhin Förderentscheidungen intransparent im Hinterzimmer des Kulturstaatsministers getroffen werden. Auch eine regelmäßige Evaluation aller geförderten Kulturinstitutionen, Fonds, Bundesvereinigungen, Projekte und Festivals als obligatorischer Bestandteil der Bundeskulturförderpraxis ist eine Forderung unseres Antrags.

Im Abschlussbericht der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ wurden Handlungsempfehlungen für objektive und transparente Förderkriterien staatlicher Kulturfinanzierung entwickelt. Die Forderungen unseres Antrags orientieren sich an diesen Handlungsempfehlungen.


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