Agnes Krumwiede
Kunst und Politik
13.12.2012 Rede im Plenum

Rede zum Antrag der LINKEN zur Reform der Verwertungsgesellschaften

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir sind uns alle einig, dass es Probleme gibt bei den Verwertungsgesellschaften. Die Ursachen sind komplex und liegen auch in teilweise verkrusteten Strukturen, einem durch das Internet vergrößerten Verbreitungsradius und einem sensiblen Geflecht diffiziler Einzelinteressen begründet.
Seit Monaten steht die GEMA im Kreuzfeuer der Kritik: Auslöser war der von vielen Clubs und Diskotheken als ruinös beurteilten Tarifvorschlag zur Neuordnung der Bezahlung von öffentlichen Musikvorführungen. Vergeblich haben wir in den letzten Monaten darauf gewartet, dass die Bundesregierung im Tarifstreit vermittelnd tätig wird. Schon viel früher hätte das dem BMJ unterstehende Deutsche Patent und Markenamt seine Aufsichtspflicht wahrnehmen müssen. Stattdessen hat die Bundesregierung tatenlos zugesehen, wie der Konflikt zwischen der GEMA, den Diskotheken und Clubbesitzern immer weiter eskalierte, die Gräben zwischen „Musiknutzern“ und Urheberinnen und Urhebern immer tiefer wurden und die Verbal-Aggressionen gegenüber der GEMA auf allen Kommunikationskanälen Dimensionen erreichten, für die die Bezeichnung Shitstorm zu harmlos ist.

Zu Recht fordern die Linken in ihrem Antrag eine Stärkung der Aufsicht seitens des Bundes. Diese bei einer Regulierungsbehörde anzusiedelnde Aufsicht sollte in ihrer Funktion über eine Evidenzkontrolle hinausgehen und mit ausreichend Personal ausgestattet sein. Eine detaillierte Überprüfung von Tarifveränderungen beispielsweise – und zwar bevor diese im Bundesanzeiger veröffentlicht werden – wäre ein geeigneter Weg, um  verfrühte Verunsicherung bei Veranstaltern zukünftig zu vermeiden. Eine solch unabhängige Vorabprüfung würde sicherlich auch die Akzeptanz von Tarifen erhöhen.
Nicht nur die Betroffenen der Tarifstreitigkeiten der GEMA, auch Leistungsberechtigte der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten benötigen Unterstützung durch die Politik: Vor einem Jahr wurde das System der GVL vollständig umgebaut. GVL-Mitglieder aus den Bereichen Schauspiel und Synchronschauspiel bekamen kaum noch Ausschüttungen, teilweise nur ein Hundertstel des Vorjahres oder weniger. Hauptgrund dafür waren massive Einnahmeverluste für die GVL, weil einige Gerätehersteller seit längerem keine Zahlungen leisten. Das DPMA als zuständige Aufsichtsbehörde offenbarte einmal mehr Handlungsunfähigkeit und ließ hunderte Künstlerinnen und Künstler mangels Übergangsregelung im Regen stehen.  Diese  Pleite hätte man von Seiten des BMJ verhindern müssen! Im Antrag der Linken kommt das Problem schleppender Einzahlungen seitens der Gerätehersteller zu kurz. Es wird zwar konstatiert, dass die Ermangelung einer Hinterlegungspflicht bei einer Insolvenz Zahlungsausfälle zur Folge hat. Entsprechende Forderungen nach Konsequenzen – beispielsweise nach einer gesetzlichen Regelung für die Geräte- und Leermedienabgabe sowie nach einer Hinterlegungspflicht für Gerätehersteller– fehlen jedoch im Antrag der Linken.

Die Forderung der Linken nach mehr Demokratie in den Binnenstrukturen der Verwertungsgesellschaften begrüßen wir grundsätzlich. Aus mangelnden Mitbestimmungsrechten für angeschlossene GEMA-Mitglieder jedoch automatisch eine ungerechte Verteilung zu begründen, greift zu kurz. Die GEMA hätte schon massenhaft Klagen vor Gericht verloren, würde sie tatsächlich jenen, die ohnehin mehr Geld mit ihrer Musik verdienen, durch Begünstigungen im Verteilungssystem zu höheren Ausschüttungen verhelfen. Der Verteilungsplan der GEMA ist so kompliziert wie die Musikwelt selbst. Werke unterschiedlicher Musiksparten, Dauer und musikalischer Komplexität lassen sich nicht ohne weiteres über einen Verteilungskamm scheren. Oder sollte beispielsweise der Komponist einer mehrstündigen Oper für die Aufführung seines Werkes etwa dasselbe bekommen wie der Urheber eines fünf-minütigen Songs!? Nicht mit kleinteiligen Korrekturen an bestimmten Gewichtungen verschiedener Nutzungsarten, Sparten und Spielstätten können mehr Transparenz und zielgenauere Künstlerförderung erreicht werden. Dringend notwendig sind vielmehr verlässliche Daten darüber, welche Werke wo, wann und wie oft genutzt werden. Momentan beruhen Messungen darüber, wie oft beispielsweise Musikwerke  von Tonträgern auf kleinen Konzerten gespielt werden, in erster Linie auf Schätzungen und Stichproben - dass dabei Werke noch unbekannter Musik-Urheberinnen und -Urheber tendenziell benachteiligt sind, leuchtet ein.

Ein Schritt in die richtige Richtung und gleichermaßen im Sinne der Nutzerinnen und Nutzer wie Rechteinhaberinnen und Rechteinhaber ist die Forderung im Antrag der Linken nach verbindlichen Transparenzpflichten. Diese sollen Verwertungsgesellschaften verpflichten, einmal jährlich alle Auskünfte über Werknutzungen und das Zustandekommen von Gebühren und Ausschüttungen offen zu legen. Mehr Informationen an Urheberinnen und Urheber über Erträge und Nutzungen ihrer Werke sind darüber hinaus wichtige Voraussetzung für mehr Verteilungsgerechtigkeit. Zur systematischen und flächendeckenden Erhebung dieser Zuordnungen und Metadaten fehlt den Verwertungsgesellschaften das Geld und die Bundesregierung sieht für diese Investitionen scheinbar keine Notwendigkeit. Für überbewertet – auch im Antrag der Linken - halten wir den Protest gegen die sogenannte GEMA-Vermutung. Werden Werke veröffentlicht und verbreitet -  auch unter Pseudonym -  greift die sogenannte GEMA-Vermutung, die gesetzlich in §13c UrhWG geregelt ist: Die GEMA muss davon ausgehen, dass der Urheber Mitglied der GEMA ist, bis anderslautende Informationen vorliegen. Im Veranstaltungsbereich ist die GEMA-Vermutung auf Basis empirischer Daten legitimiert worden und hat sich bewährt: Wer Musik eines Nicht-GEMA-Mitglieds öffentlich einspielt oder interpretiert, muss die GEMA schriftlich darüber informieren. Zahlungen fallen dann nicht an. Im Bereich von Rechten an digitalen Veröffentlichungen, die über kommerzielle Anbieter verkauft werden, ist die GEMA-Vermutung dagegen tatsächlich überflüssig, denn die Lizenzpartner sind ja darüber informiert, ob ein Werk GEMA-pflichtig ist oder nicht. Für den digitalen Bereich sollte daher eine Lösung gefunden werden, die der zunehmenden Zahl nicht über die GEMA registrierten Urheberinnen und Urhebern gerecht wird.

Als positiv bewerten wir die Forderung nach der Implementierung von freien Lizenzen in die Verwertungsgesellschaften – dies könnte die Selbstbestimmung von Urheberinnen und Urhebern über die Verwendung ihre Werke bedeutend verbessern. Und die transformative Nutzung von Werken durch Kreative könnte dadurch unbürokratischer erfolgen!

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