Agnes Krumwiede
Kunst und Politik
06.06.2013 Pressemitteilung

Eklat im Kulturausschuss wegen Prüfung von Künstlersozialabgaben

Zur Abstimmung über die gesetzliche Festlegung einer regelmäßigen Überprüfung der Abgaben zur Künstlersozialkasse im Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages erklärt Agnes Krumwiede MdB, Sprecherin für Kulturpolitik:

Die Performance der Koalitionsfraktionen bei der Abstimmung für die notwendige Vorsorge zur Beitragsstabilität der Künstlersozialabgaben ist entlarvend und beschämend: Im Ausschuss für Kultur und Medien wurde gestern der zuvor enthaltene und vom Deutschen Kulturrat bereits in Pressestatements lobend beachtete Punkt 4 des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur „Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (BUK-Neuorganisationsgesetz – BUK-NOG) (BT-Drucksache 17/12297)" mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen wieder gestrichen.

Punkt 4 hatte ursprünglich vorgesehen, dass die Rentenversicherung zukünftig „mindestens alle vier Jahre“ überprüfen soll, ob Künstlersozialabgaben ordnungsgemäß abgeführt wurden. Diese Regelung sollte verhindern, dass die Einnahmen der Künstlersozialkasse weiter sinken und Vorsorge getroffen werden für eine Verbesserung der Beitragsstabilität. Für 2013 musste der Beitragssatz bereits auf 4,1% angehoben werden. Die fehlenden Einnahmen lassen vermuten, dass Abgabezahlungen nicht geleistet wurden. Eine regelmäßige Überprüfung ist daher dringend notwendig.

Das Verhalten von CDU/CSU und FDP bezeichnete der Deutsche Kulturrat in einer Pressemitteilung vom 05. Juni 2013 als „kulturpolitischen Offenbarungseid“. Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.

Wir fordern die Bundesregierung auf, noch in dieser Legislaturperiode eine Einigung zu erzielen, damit eine verbindlich zu erfolgende Evaluation im Vier-Jahres-Rhythmus gesetzlich festgeschrieben wird.

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