Agnes Krumwiede
Kunst und Politik
07.07.2011

Rede im Plenum

Ausstellungszahlung an bildende Künstler (zu Protokoll)

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,

Werke berühmter Künstlerinnen und Künstler bereichern nicht nur unser visuelles Umfeld und unsere Fantasie, sondern sind für viele Kunstsammler auch – je nach Berühmtheit der Schöpferin oder des Schöpfers - eine Kapitalanlage, die Option einer Wertsteigerung inbegriffen. Im Jahr 2009 betrug der Umsatz des Kunsthandels 1,8 Mrd. Euro, weltweit waren es 31,3 Mrd. Euro.
Meisterwerke kann man käuflich erwerben, Talent nicht. Im krassen Gegensatz zu den meisten Käufern ihrer Werke befinden sich Künstlerinnen und Künstler die meiste Zeit ihres Lebens in prekären Einkommensverhältnissen. Die von Carl Spitzweg illustrierte Metapher auf die „brotlose Kunst“ trifft seit Generationen auf die Biografien bildender Künstlerinnen und Künstler zu.
Einer der prominentesten unter ihnen ist Vincent van Gogh. Zeit seines Lebens konnte er kaum eines seiner Werke verkaufen, er war hoch verschuldet. Das Schicksal van Goghs ist auch heute exemplarisch für die Lebensumstände vieler bildender Künstlerinnen und Künstler. Eine Studie des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK) zur „wirtschaftlichen und sozialen Situation bildender Künstlerinnen und Künstler“ belegt, dass über 50 Prozent der befragten Künstlerinnen und Künstler im Laufe eines Jahres weniger als 5.000 Euro durch den Verkauf ihrer Werke eingenommen haben. Nach Angaben der Künstlersozialkasse liegt das durchschnittliche Jahreseinkommen bildender Künstlerinnen und Künstler aktuell bei knapp über 13.000 Euro.

Für die Mehrheit der Kunstschaffenden im Bereich bildende Kunst und Fotografie sind die Ausstellungsbedingungen in Deutschland finanziell unbefriedigend: Während bildende Künstlerinnen und Künstler, Kunst-Fotografinnen und -Fotografen im kommerziellen Raum – beispielsweise in Galerien - zumindest eine theoretische Chance auf den Verkauf ihrer Werke haben, profitieren sie im nichtkommerziellen Raum – beispielsweise in Museen - finanziell in den allermeisten Fällen nicht von der Ausstellung ihrer Werke. Aber vom Ruhm allein kann sich niemand seine Brötchen kaufen. Leihgebühren für die Leihgabe von Kunstwerken zwischen Museen sind schon längst üblich, umso fragwürdiger erscheint die Tatsache, dass das „Ausleihen“ von Kunstwerken beim Künstler selbst kostenlos ist.

Seit mittlerweile 30 Jahren schwelt bei uns die Debatte um die Einführung einer Ausstellungsvergütung. Bisher ohne nennenswerte Initiativen von Seiten der Bundespolitik. Schweden ist diesbezüglich schon etwas weiter: 2009 wurde dort das so genannte schwedische Modell eingeführt – eine Übereinkunft zwischen schwedischen Künstlerverbänden und staatlichen Ausstellungshäusern zur Zahlung einer pauschalierten Ausstellungsvergütung. Mit Blick nach Schweden ist eines der Hauptargumente von Gegnern einer Ausstellungsvergütung schnell widerlegt: Die Ausstellungsvergütung ist keineswegs mit immensen Kosten verbunden, die Vergütung der Künstlerinnen und Künstler macht gerade einmal zwei bis drei Prozent eines Ausstellungsetats aus.

Die von uns geforderte Aufnahme einer pauschalierten Ausstellungszahlung in die Fördergrundsätze des Beauftragen der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) wäre ein wichtiges Signal der Wertschätzung und ein Schritt zur Verbesserung der Entlohnung künstlerischer Leistungen in den Bereichen bildende Kunst und Fotografie. Der Bund könnte dadurch eine Vorbildfunktion für Länder, Kommunen und private Aussteller übernehmen.

Unser Antrag sieht vor, in die Förderkriterien für alle durch den Etat des BKM finanzierten oder bezuschussten Institutionen und Projektträger, welche öffentliche Ausstellungen ausrichten, eine verpflichtende Ausstellungszahlung an bildende Künstlerinnen und Künstler sowie Fotografinnen und Fotografen aufzunehmen. Unter der Voraussetzung, dass sich die Werke im Eigentum der Künstlerin bzw. des Künstlers befinden. Die Höhe sowie die Kriterien einer Ausstellungszahlung sollten in einem Gremium mit Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Kulturinstitutionen und Projektträger, Vertreterinnen und Vertretern von Kunstverbänden und ausgewählten Künstlerinnen und Künstlern sowie Fotografinnen und Fotografen festgelegt werden.

Die am teuersten verkauften Gemälde der Welt stammen überwiegend von Künstlern, die seit Jahrzehnten verstorben sind. Unter den „Top 3“  befinden sich zwei Werke von Pablo Picasso, jeweils im Wert von rund 100 Mio. Dollar. Ob Kunstwerke im Laufe der Zeit eine Wertsteigerung erfahren und deren Schöpferin oder Schöpfer in die Ahnengalerien berühmter Meister eingestuft wird, entscheiden oftmals erst die nachfolgenden Generationen. Nicht zuletzt deshalb entspricht die Argumentation, ein außergewöhnlich talentierter Künstler, bzw. Künstlerin, könne automatisch auch zeitlebens gut von der künstlerischen Arbeit leben, nicht der Realität. Ich erachte es als eine der zentralen Aufgaben der Kulturpolitik, dafür zu sorgen, dass für Künstlerinnen und Künstler faire Rahmenbedingungen zur Ausübung und Vermarktung ihrer Kunst haben. Die zahlreichen alarmierenden Statistiken zur sozialen Situation Kulturschaffender in Deutschland drängen uns dazu, politisch endlich aktiv zu werden: Wir müssen Künstlerinnen und Künstler in Deutschland finanziell und wirtschaftlich besser unterstützen. Die von uns geforderte Ausstellungszahlung ist auf diesem Weg ein Schritt in die richtige Richtung. Die Einführung einer Ausstellungszahlung im Rahmen der Kompetenzen des Bundes wäre auch eine Geste der Wertschätzung. Damit könnte der Bund lebenden Künstlerinnen und Künstlern, die unsere Museen und somit unsere inneren Erlebniswelten mit ihren Werken bereichern, den notwendigen Respekt vor ihrer künstlerischen Leistung entgegen bringen.

Den Antrag der Grünen Bundestagsfraktion zu diesem Thema finden Sie hier

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