Agnes Krumwiede
Kunst und Politik
27.06.2013 Rede im Plenum

Rede zum Kulturgüterschutz

Zu dem Antrag der CDU/CSU und der FDP "Kulturgüterschutz stärken" (17/14115 )

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen,

Schutz vor Hochwasserschäden für Menschen, Tiere und für unsere Infrastruktur sollte nicht nur in den „Nachwehen“ von sogenannten Jahrhunderthochwassern auf allen politischen Ebenen ein wichtiges Thema sein. Politik muss vorausschauend handeln, nicht nur reaktiv. Die beste Prävention vor massiven Hochwasserschäden ist ein nachhaltiger ökologischer Hochwasserschutz mit der Schaffung von Überflutungsgebieten und Deichrückverlegung. Technischer Hochwasserschutz bekämpft nur die lokalen Symptome und verlagert das Problem stromabwärts. Das haben die Menschen in diesem Sommer leidvoll erfahren müssen.

Was wir dringend brauchen, ist eine Bekämpfung der Ursachen und eine langfristige, nachhaltige und transparente Strategie zum Schutz vor Hochwasser- und anderen Naturkatastrophen. In vielen Regionen unseres Landes brauchen wir mehr Ausgleichsflächen und Maßnahmen zur Flächenentsiegelung sowohl bei bestehenden Gebäuden und Flächen als auch bei Neubauvorhaben, hier vertreten wir die Auffassung: Ausbau statt Neubau! Durch den ungehemmten Flächenverbrauch und die Versiegelung der Flächen sowie technischen Maßnahmen – Kanalisierung, Drainierung, Gräben – werden die Regenmengen immer schneller in die Flüsse geleitet. Und dadurch laufen die hochwasserspitzen immer schneller und höher auf. Auch die industrielle Landwirtschaft hat einen entscheidenden Anteil an der Versiegelung unserer Landschaft. 

Nachhaltige Klima- und Umweltpolitik und ökologische Landwirtschaft sind nicht nur für Menschen und Tiere unter anderem der beste Schutz vor Hochwasser, sondern bewahren auch unsere Städte, Kunstschätze und Baudenkmäler vor Substanzschäden.  Und da Regenwolken und Flüsse weder vor Länder- noch vor Bundesgrenzen halt machen, brauchen wir keinen Föderalismus, sondern ein internationales Konzept zum Hochwasserschutz.

Der vorliegende Antrag beinhaltet einige bedenkenswerte Forderungen: Die Einrichtung eines professionellen interdisziplinären Expertennetzwerks beispielsweise, das im Not- und Katastrophenfall zum Schutz, zur Bergung und zur Restaurierung von Kulturgütern schnellstmöglich herangezogen werden kann, sollte unbedingt in Erwägung gezogen werden. In der Summe aber bleiben die vorgeschlagenen Maßnahmen zu unkonkret, die Forderung nach der Einrichtung eines zentralen bundesdeutschen Instituts für Konservierungs- oder Kulturschutzforschung ist lediglich ein Prüfauftrag.

Darüberhinaus fehlt eine zentrale Forderung: Auch von Hochwasser betroffene öffentliche Kultureinrichtungen müssen bei der Mittelvergabe aus dem aktuell vom Bund eingerichteten Fluthilfefonds in Höhe von acht Milliarden Euro ausreichend Berücksichtigung finden. In Thüringen beispielsweis ist aktuell das Sommerpalais in Greiz aufgrund der Hochwasserschäden in seiner Substanz bedroht. Der Schlosspark, der für 900.000 Euro gerade neu gestaltet und erst im Mai der Öffentlichkeit vorgestellt worden ist, wurde komplett überflutet. Zudem wurden die Stuckarbeiten und Flachreliefs aus dem 18. Jahrhundert am Schloss beschädigt. Wie der Berichterstattung zu entnehmen ist, wird allein hier von einem Schaden von 2,6 Millionen Euro ausgegangen. In ihrer Regierungserklärung hat die Bundeskanzlerin eine „rasche Soforthilfe und einen zügigen Wiederaufbau“ versprochen, das muss auch für vom Hochwasser beschädigte öffentlich geförderte Kulturgüter und Kulturinstitutionen gelten.

Im Antrag der Koalition wird zu Recht angemerkt, dass die Schweiz uns im Bereich des Kulturgüterschutzes mehrere Schritte voraus ist. Es stellt sich die Frage, warum die Regierungskoalitionen der letzten acht Jahre nicht längst schon die im Antrag formulierten Maßnahmen umgesetzt haben. Dazu gehört auch, ein Expertenteam zur Bergung von Kulturschätzen einzurichten und in zusätzliche Schulungen zum sachgerechten Umgang mit schützenswerten Kulturgütern beispielsweise für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Technischen Hilfswerks zu investieren.

Im Fall einer Hochwasserkatastrophe kann allerdings selbst das beste Expertenteam lediglich die beweglichen Kulturgüter retten. Dies zeigte sich auch 2002, wo die Gebäude den Fluten ausgeliefert waren und Milliardenschäden entstanden sind. Deshalb brauchen wir nicht nur reaktive Maßnahmen, sondern ein Umdenken hin zu mehr Klima-, Umwelt- und Naturschutz, denn: Die beste Prävention vor massiven Hochwasserschäden ist ein ökologischer Hochwasserschutz.

Trotz unserer hier vorgebrachten Kritik ist es unserem Kollegen Wolfgang Börnsen mit diesem letzten Antrag seiner Zeit als Bundestagsabgeordneten gelungen, wichtige Impulse zu formulieren für einen verbesserten Kulturgüterschutz. Wir wünschen Wolfgang Börnsen alles Gute für seine Zeit nach der aktiven Bundespolitik!

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