Agnes Krumwiede
Kunst und Politik
18.10.2012 Rede im Plenum

Ausstellungszahlungen für Künstlerinnen und Künstler

Rede zum Antrag der LINKEN (BT-Drs.: 17/8379) - zu Protokol

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir begrüßen, dass nach unserem Grünen Antrag zur Ausstellungszahlung jetzt auch die Linken einen Antrag mit der selben Intention vorlegen. Darin übernehmen die Linken unter anderem unsere zentrale Forderung, dass der Bund eine verpflichtende Ausstellungszahlung an bildende Künstlerinnen und Künstler sowie Fotografinnen und Fotografen in seine Förderkriterien mit aufnehmen soll. Wir sind überzeugt: Dies wäre ein erster Schritt von Bundesseite mit Signalwirkung an Länder und Kommunen, um die bestehende Gerechtigkeitslücke im Bereich Bildende Kunst zu schließen. Interpretinnen und Interpreten erhalten für ihre öffentlichen künstlerischen Darbietungen in der Regel eine Gage. Bildende Künstlerinnen und Künstler müssen zumindest für die öffentliche Ausstellung ihrer Werke vergütet werden. Die Linken schließen bei dieser Forderung zu Recht den Kunsthandel aus: In Galerien oder bei Kunstauktionen besteht für Künstlerinnen und Künstler die Option, dass ihre Werke verkauft werden und sie eine Gewinnbeteiligung erhalten. Ganz im Gegensatz zu Ausstellungen in Museen. Zwar werden Leihgebühren entrichtet, wenn Kunstwerke eines Museums temporär in ein anderes wandern. Aber die Schöpferinnen und Schöpfer selbst erhalten keinen Cent für das „Ausleihen“ ihrer Werke bei nicht-kommerziellen öffentlichen Ausstellungen. Eine Ausstellungsvergütung wäre keineswegs mit immensen Kosten verbunden. Gerade einmal zwei bis drei Prozent eines Ausstellungsetats betreffen die Ausstellungsvergütung an Künstlerinnen und Künstler, wie wir am Beispiel Schweden sehen können.

Seit 30 Jahren appellieren Kunstverbände gemeinsam mit der Gewerkschaft ver.di an die Politik, die Ungleichbehandlung im Bereich Bildende Kunst zu beenden. Dass es höchste Zeit ist für ein entschlossenes politisches Handeln zur Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Situation insbesondere von bildenden Künstlerinnen und Künstlern, belegen zahlreiche Statistiken.  Laut einer Studie des BBK- dem Bundesverbande der Bildenden Künstlerinnen und Künstlern - nehmen über 50 Prozent der befragten Künstlerinnen und Künstler durchschnittlich lediglich  5.000 Euro pro Jahr durch den Verkauf ihrer Werke ein.  Nicht unerwähnt bleiben sollte, dass Frauen im Bereich Bildende Kunst ein Drittel weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen. Und das, obwohl Frauen mit 60 Prozent an Kunstakademien eindeutig in der Mehrheit sind! Werke von Künstlerinnen sind wesentlich seltener in Galerien und Museen zu finden, unter den ersten zehn der bedeutendsten und somit bestverdienenden Künstlerinnen und Künstlern der Gegenwart befinden sich laut Manager-Magazin gerade einmal drei Frauen. Was die Gleichstellung von Frauen auch im Kulturbetrieb betrifft, haben wir Grünen ja in dieser Legislaturperiode bereits einen Antrag vorgelegt, auf die Umsetzung unserer Forderungen durch die Bundesregierung warten wir bis heute vergeblich.

Während die Ausstellung von Kunstwerken im analogen Raum den Künstlerinnen und Künstlern keinerlei Vergütung einbringt, ist beispielsweise die öffentliche Abbildung von Kunstwerken im Internet gemäß § 15 Absatz 2 UrhG vergütungspflichtig- das heißt, die Schöpferinnen und Schöpfer erhalten entsprechend Ausschüttungen über die VG Bildkunst. Im bestehenden Urheberrecht existiert eine rechtliche Lücke für eine Ausstellungsvergütung von künstlerischen Werken im analogen Raum, welche die Linken in ihrem Antrag ebenso wie der BBK durch die Forderung einer entsprechenden Ergänzung eines Rechtsanspruchs füllen wollen. Soweit dadurch der Zugang zu öffentlichen Ausstellungen und somit die Möglichkeit zur Teilhabe an Kunstwerken für alle Bürgerinnen und Bürger nicht beeinträchtigt werden, ist gegen diesen Vorschlag aus unserer Sicht nichts einzuwenden. Wir begrüßen in diesem Zusammenhang auch, dass die Linken in ihrem Antrag die Verantwortung des Bundes für eine bessere Finanzausstattung der Länder und Kommunen nicht außer Acht lassen!

Auch ein Rechtsanspruch auf eine Ausstellungsvergütung als Ergänzung im Urheberrecht wird jedoch ohne grundlegende Reformen beim Urhebervertragsrecht in der Praxis – auch darauf gehen die Linken in ihrem Antrag ein – nur wenig bewirken. Schöpferinnen von künstlerischen Werken müssen eine stärkere Verhandlungsposition gegenüber den Verwertern ihrer Werke erhalten, damit wirtschaftliche Gewinne der öffentlichen Verbreitung nicht überproportional bei marktstarken Verwertern und Vermittlern liegen. Die Bundesregierung sollte diesbezüglich schleunigst einen Gesetzentwurf vorlegen – Künstlerinnen und Künstler in Deutschland sind darauf angewiesen, dass die Politik endlich maßgebliche Entscheidungen trifft, um ihre soziale und wirtschaftliche Lage zu verbessern!

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