Agnes Krumwiede
Kunst und Politik
27.06.2013 Rede im Plenum

Rede zur sozialen Situation von KünstlerInnen

Rede zum grünen Maßnahmenpaket zur Vebesserung der sozialen und wirtschaftlichen Lage von KünstlerInnen und Kreativen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen,

Kunst macht Spaß – im Optimalfall, denen, die daran teilhaben genauso wie jenen, die Kunst schaffen. Regelmäßig bekommen Künstlerinnen und Künstler zu hören: „Wie schön, Sie haben Ihr Hobby zum Beruf gemacht!“ Aber – ich zitiere Karl Valentin: "Kunst kommt von können, nicht von wollen, sonst müsste es ja Wunst heißen." Vom Applaus allein wird niemand satt. Die meisten künstlerischen Berufe erfordern ein jahrelanges zeit- und kostenintensives Studium. Fleiß, Durchhaltevermögen und Disziplin sind Grundvoraussetzungen für alle darstellenden und bildenden Künstler und Musiker. Wenn wir über Mindestlöhne und soziale Mindeststandards reden, dürfen wir den Kulturbetrieb nicht ausklammern.

Wir alle wissen um die zunehmend prekäre Situation von Künstlerinnen und Künstlern. Sie zählen zur kinderärmsten Berufsgruppe in Deutschland, bei durchschnittlich 14 T EUR Jahreseinkommen und einer Rentenerwartung von 420 EUR sind Zukunftsängste vorprogrammiert. Die Versäumnisse der Bundesregierung, was Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Lage von Künstlern betrifft, sind haarsträubend. Vor kurzem erst hat die Koalition im Gesetzentwurf zur Neuregelung bundesunmittelbarer Unfallkassen ihre eigene Regelung zur Verpflichtung der Deutschen Rentenversicherung zur vierjährigen Überprüfung abgabepflichtiger Unternehmen wieder gekippt. Mit Beitragsstabilität für die Künstlersozialkasse ist unter dieser Bundesregierung nicht mehr zu rechnen.

Wir haben im Lauf dieser Legislaturperiode in Einzelanträgen ein grünes Maßnahmenpaket zur Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Lage von Künstlerinnen und Künstlern erarbeitet, wozu auch unsere drei hier zur Debatte stehenden Anträge gehören. Wir sind der Überzeugung: Für die Dienstleistung aller ausgebildeten Interpreten, Bühnendarsteller und Lehrenden ohne Festanstellung in Kunst und Kultur muss es Mindestabsicherungen und Honoraruntergrenzen geben. Die Ausbeutung der Lehrbeauftragten an Hochschulen für Musik und Theater wollen wir beenden. Bis zu 60 Prozent des Unterrichts an den Hochschulen für Musik und Theater wird durch Lehrbeauftragte auf Honorarbasis sichergestellt. Sie haben meist eine hohe berufliche Qualifikation und bewältigen das gleiche Maß an Arbeit und Verantwortung wie Festangestellte. Trotzdem erhalten sie nur ein Drittel des Stundensatzes. 15 Euro pro Unterrichtseinheit sind als Vergütung keine Seltenheit. Ein Hochschulsystem, dessen Lehrangebot überwiegend durch prekäre Beschäftigungsverhältnisse abgedeckt wird, ist sozial unverträglich. Langfristig wird dadurch auch die Qualität der Lehre gefährdet. Wir setzen uns ein für bundesweit einheitliche Honoraruntergrenzen an allen Hochschulen für Musik und Theater sowie für die Festlegung eines angemessenen Verhältnisses zwischen Honorartätigen und Festangestellten.

Sowohl in der Problemanalyse als auch bei den Handlungsvorschlägen zur Verbesserung der Situation von Künstlerinnen und Künstlern sowie Journalistinnen und Journalisten gibt es zwischen unserem grünen Maßnahmenpaket einige Überschneidungen mit Forderungen im Antrag der SPD, beispielsweise bei der Reform des Krankengeldbezuges: Anspruch auf Krankengeld besteht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz aktuell erst ab der siebten Woche. Dies ist vor allem für kurzzeitig Beschäftigte und Selbstständige unbefriedigend, sie haben meist keine ausreichende Absicherung im Krankheitsfall. Wir wollen den Ausschluss der Selbstständigen, der kurzfristig Beschäftigten sowie der Versicherten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz vom Anspruch auf Krankengeld im SGB V aufheben. Anspruch auf Krankengeld muss wieder ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit gewährleistet sein!

Im Kulturbereich sind doppelt so viele selbstständig wie in anderen Branchen. Die Erwerbsbiographien der meisten Künstlerinnen und Künstler sowie Journalistinnen und Journalisten besteht aus einer Aneinanderreihung von Kurzzeitbeschäftigungen. Trotz ihrer gezahlten Beiträge in die Arbeitslosengeldversicherung sind diese nach Beendigung eines kurzzeitigen Arbeitsverhältnisses oft auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen. Wir wollen, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld bereits für alle gilt, die innerhalb von zwei Jahren mindestens vier Monate in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt haben. Auch die SPD möchte die Anwartschaftszeit für ALG I verkürzen, allerdings nur als Sonderregelung für kurzfristig Beschäftigte auf 6 Monaten innerhalb von drei Jahren. Im Unterschied zur SPD wollen wir zudem eine befristete Vermittlungspause einführen, in welcher Arbeitslosengeld-Beziehende ausschließlich selbst für ihre berufliche Integration verantwortlich sein sollen. Dies würde auch der Arbeitsrealität von Künstlerinnen und Künstlern besser gerecht: Deren erwerbslose Zeitabschnitte zwischen Engagements dienen in der Regel der Vorbereitung auf die nächsten künstlerischen Projekte oder Engagements.

Ein weiteres Ziel Grüner Kulturpolitik ist die Einführung einer verpflichtenden Ausstellungszahlung für den nicht-kommerziellen Raum im Rahmen der Kompetenzen des Bundes. Im Gegensatz zu Bühnendarstellern und Interpreten werden bildende Künstlerinnen und Künstler  sowie professionelle Fotografinnen und Fotografen für die öffentliche Präsentation ihrer Werke in der Regel nicht bezahlt. Diese Gerechtigkeitslücke könnte durch eine Ausstellungszahlung geschlossen werden. Mit immensen Kosten verbunden wäre diese Maßnahme übrigens nicht, wie das Beispiel Schweden zeigt: Dort beansprucht die Ausstellungszahlung gerade einmal zwei bis drei Prozent eines Ausstellungsetats. Genauso wie die SPD wollen wir, dass der Bund eine verpflichtende Ausstellungszahlung bei allen aus Bundesmitteln finanzierten oder bezuschussten Institutionen und Projektträgern in seine Förderkriterien mit aufnimmt.

Auch Reformen des Urhebervertragsrechts sind notwendig für eine solidere finanzielle Lebensgrundlage Kulturschaffender. Nur wenn Urheberinnen und Urheber sowie ausübende Künstlerinnen und Künstler in fairen Vertragsverhältnissen zu ihren Geschäftspartnern stehen, kann das Recht auf angemessene Vergütung in die Realität umgesetzt werden. Deshalb haben wir einen separaten Antrag vorgelegt, mit detaillierten und umfassenden Reformen des Urhebervertragsrechts. Die SPD erkennt im Rahmen ihres vorliegenden Antrags zwar das Urhebervertragsrecht als kulturpolitische Baustelle, bietet selbst jedoch keinerlei konkrete Verbesserungsvorschläge, sondern fordert diese lediglich von der Bundesregierung ein.

In unserem Antrag zu einer Reform der Bundeskulturförderung fordern wir unter anderem, dass der Bund seine Vorbildfunktion wahrnimmt und auf alle aus dem Kulturetat geförderten Kultureinrichtungen, Festivals oder Projekte dahingehend einwirkt, dass die dort beschäftigten Künstlerinnen und Künstler nach den aktuellen Tarifen des öffentlichen Dienstes entlohnt werden, bzw. branchenspezifische Mindestgagen erhalten. Hier gibt es wieder Parallelen zur SPD: Auch die SPD fordert Tarifverträge in den Institutionen und soziale Mindeststandards und Mindesthonorare bei staatlich geförderten Projekten.

Sollte es ab 2013 eine rot-grüne Bundesregierung geben, wird sich voraussichtlich kulturpolitisch nicht nur an den Rahmenbedingungen zur Kulturförderung des Bundes einiges ändern. Was die soziale und wirtschaftliche Lage von Künstlerinnen und Künstlern sowie Journalistinnen und Journalisten betrifft, könnten die schwarz-gelben Versäumnisse unter einer rot-grünen Bundesregierung korrigiert und maßgebliche Verbesserungen eingeführt werden - unter der Voraussetzung, dass die SPD ihren Kreativpakt um einige Details aus unserem grünen Maßnahmenpaket ergänzt!

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