Agnes Krumwiede
Kunst und Politik
16.01.2013 Antrag

Grüner Antrag zur Reform des Krankengeldbezuges – Ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Situation vieler Künstlerinnen und Künstler

Anlässlich der Verabschiedung des Antrags „Zeitnahes Krankengeld für unständig und kurzfristig Beschäftigte sowie Selbstständige“ erklärt Agnes Krumwiede MdB, Sprecherin für Kulturpolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Die 2009 unter schwarz-gelb eingeführte Regelung zum Krankengeld hat sich nicht bewährt. Ein Anspruch auf Krankengeld besteht aktuell erst ab dem 43. Krankheitstag. Dies ist vor allem für unständig und kurzfristig Beschäftigte sowie Selbstständige unbefriedigend.

Besonders betroffen sind Künstlerinnen und Künstler. Ihre Erwerbsbiographien bestehen zunehmend aus kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen. Ein Gastengagement an einem Theater beispielsweise kann zwischen wenigen Wochen und mehreren Monaten dauern, im Filmbereich kann die Beschäftigungsdauer nur wenige Tage betragen. In unserem Antrag fordern wir, den Anspruch auf Krankengeld ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit für unständig und kurzfristig Beschäftigte sowie Selbstständige zu gewährleisten. Wir wollen den Ausschluss der Selbstständigen, der unständig und kurzfristig Beschäftigten sowie der Versicherten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz vom Anspruch auf Krankengeld im SGB V aufheben.

Diese Lösung ermöglicht einen zeitnahen Anspruch auf Krankengeld und ist auch für viele Künstlerinnen und Künstler ein wichtiger Schritt zur Verbesserung ihrer sozialen Lage.

Die PM können Sie hier als .pdf downloaden.

Den Antrag können Sie hier als .pdf downloaden.

zurück

Navigation