Die Kommunen sind aufgerufen, den Kulturbereich aus ihren Sparkonzepten auszunehmen und Kulturförderung nicht als Kür, sondern als Pflichtaufgabe zu begreifen. Wenn es um die Bewahrung unserer Kulturlandschaft und die Förderung kultureller Entstehungsprozesse geht, ist allerdings auch der Bund in der Pflicht, sofern Länder und Kommunen finanziell dazu nicht in der Lage sind. Einem weiteren Raubbau an unserer Kulturlandschaft darf der Bund nicht tatenlos zusehen.
Nehmen wir den Hilferuf des Städtebundes ernst und ziehen die Konsequenzen: Besser früher als zu spät brauchen wir einen Nothilfefonds Kultur des Bundes. Darüber entscheidet einzig und allein der politische Wille. Der politische Wille konnte Banken retten, für den Erhalt kleiner kultureller Institutionen wäre nur ein Bruchteil dieser Mittel nötig.
Wir dürfen unsere kommunalen Kultureinrichtungen nicht dem Beschleunigungswahnsinn opfern. Kultur ist geistiges und seelisches Fundament unserer Gesellschaft, ermöglicht Teilhabe, Identifikation und Integration. Es ist unsere Pflicht, künftigen Generationen keine geistige Verarmung zu hinterlassen, sondern kulturelle Vielfalt.
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