Agnes Krumwiede
Kunst und Politik
27.02.2013 Pressemitteilung

Koalition lässt Kulturschaffende im Regen stehen

Zur heutigen Abstimmung über Regelungen zur Umsatzsteuerbefreiung für Bühnenregisseure und –choreographen im Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG) erklären Siegmund Ehrmann MdB (SPD) und Agnes Krumwiede MdB (GRÜNE):

Zur heutigen Abstimmung über Regelungen zur Umsatzsteuerbefreiung für Bühnenregisseure und –choreographen im Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG)  erklären der Sprecher für Kultur und Medien der SPD-Bundestagsfraktion, Siegmund Ehrmann MdB und die kulturpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Agnes Krumwiede MdB:

Den vollmundigen Ankündigungen des Kulturstaatsministers folgen keine Taten: Die Koalition weigert sich nicht nur, dem Vorschlag von SPD und B90/GRÜNE, sondern auch dem Vorschlag von Bernd Neumann zu folgen und die Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen von Bühnenregisseuren und -choreographen im AmtshilfeRLUmsG aufzunehmen. Das ist eine Blamage für den Kulturstaatsminister und für die betroffenen Künstlerinnen und Künstler eine denkbar schlechte Nachricht. Wieder einmal rudert die schwarz-gelbe Bundesregierung zurück und trägt die Uneinigkeit zwischen Union und FDP auf dem Rücken der Kulturschaffenden aus.
Nachdem das Jahressteuergesetz 2013, welches diese zwischen allen Fraktionen unstrittige Neuregelung bereits enthielt, scheiterte, bestand nun die Gelegenheit, dieses Problem zu lösen und damit vielen, freischaffend an Theater- und Opernbühnen Tätigen zu helfen. Diese Chance wird nun erneut vertan, indem CDU/CSU und FDP entsprechende Vorschläge der Oppositionsfraktionen abgelehnt haben. Das Jahressteuergesetz ist im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag gescheitert, weil Union und FDP die Ausdehnung des Ehegattensplittings auf eingetragene Lebenspartnerschaften ablehnten – ein Punkt, bei dem die Koalition aktuell erneut vollkommen zerstritten sind.
Seit dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom Mai 2011, nach dem freischaffende Theaterregisseure und -choreographen dem allgemeinen Umsatzsteuersatz von 19 Prozent unterliegen (AZ XI R 44/08), besteht für diese Gruppe eine große Unsicherheit. Für ihre selbstständige Arbeit im Auftrag öffentlich-rechtlicher Theater und Opernhäuser müssen sie die volle Umsatzsteuer zahlen, was Sinn und Zweck der Umsatzsteuerbefreiung dieser Kultureinrichtungen widerspricht und die ohnehin knappen Kulturhaushalte von Ländern und Kommunen zusätzlich belastet.

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