Agnes Krumwiede
Kunst und Politik
11.09.2012 Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013

Absichtsbekundungen allein sorgen nicht für Rechtssicherheit: Auswertung der Antwort aus dem Finanzministerium zur befürchteten Umsatzsteuerpflicht für Musik-, Tanz- und Ballettschulen:

Ich begrüße, dass die Bundesregierung in ihrem Antwortschreiben auf meine Fragen an Herrn Finanzminister Schäuble zur Umsatzsteuer bei Musik-, Tanz- und Ballettschulen im Entwurf des Jahressteuergesetz 2013 betont, dass eine Umsatzsteuerpflicht für Bildungsleistungen der genannten Einrichtungen nicht beabsichtigt sei. Bis jetzt wurden jedoch die missverständlichen Formulierungen im Entwurf für das Jahressteuergesetz 2013 nicht verändert. Absichtsbekundungen allein sorgen nicht für Rechtssicherheit. Die Ankündigung einer notwendigen Textkorrektur zur Präzisierung des Gesetzes fehlt in der Antwort aus dem Finanzministerium.

Eine der strittigen Passagen betrifft Satz 4 in §4 Nr. 21 UStG, der zukünftig unter Voraussetzung der "systematischen Gewinnerzielung“ zur Umsatzsteuerpflicht für private kulturelle Bildungseinrichtungen führen soll. Ob auch die Erwirtschaftung von Beiträgen beispielsweise für die Künstlersozialkasse als "systematische Gewinnerzielung“ eingestuft werden, bleibt ungeklärt.

Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort auf mein Schreiben darauf, dass bei privat-gewerblichen Einrichtungen immer davon auszugehen sei, „dass diese ihr Gewerbe betreiben, um von dem erzielten Erlös den eigenen Lebensunterhalt bestreiten zu können“. Dafür, „ob eine Einrichtung eine systematische Gewinnerzielung anstrebt oder nicht,“ sei jedoch „der tatsächlich am Jahresende erzielte Gewinn unmaßgeblich“. Für Unsicherheit sorgt nach wie vor die Entscheidung, „ob eine (andere) Bildungsleistung auch der Freizeitgestaltung dient, und damit die beschriebene Einschränkung der Steuerbefreiung eingreift.“ Eine Unterscheidung zwischen Bildungs- und Freizeitleistungen ist bei Tanz-, Ballett- und Musikschulen äußerst problematisch, worauf ich auch in meinem Brief an den Bundesfinanzminister verwiesen habe: „Fähigkeiten des Musizierens oder Tanzens zu erwerben, ist zwar eine Freizeitbeschäftigung, die jedoch selbstverständlich auf das Erlernen spezieller Kenntnisse und Fähigkeiten ausgelegt ist.“

In Problemfällen soll nach Aussage des Finanzministeriums im Einzelfall über die Erhebung der Umsatzsteuerpflicht entschieden werden. Welche Kriterien einer solchen Prüfung zugrunde liegen sollen, ist nicht bekannt. Dass das Bescheinigungsverfahren der Landesbehörden durch die alleinige Prüfung der Finanzbehörden ersetzt werden soll, ist ein weiterer Kritikpunkt am Gesetzesentwurf.

Es bleibt zu hoffen, dass die Bundesregierung zeitnah für Rechtssicherheit sorgt und Änderungen im Gesetzesentwurf vornimmt, damit private kulturelle Einrichtungen Rechtssicherheit erhalten. Am 26. September 2012 wird sich der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages in einer öffentlichen Anhörung mit dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013 beschäftigen.

 

Mein Schreiben an Herrn Bundesfinanzminister Schäuble können Sie hier herunterladen, die Antwort aus dem Bundesfinanzministerium hier.

Hier finden Sie meine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf vom 16. August 2012.

Die Petition „Umsatzsteuer - Steuerfreiheit für private Ballett-, Tanz- oder Musikschulen“ finden Sie hier. Bitte beachten Sie die Zeichnungsfrist bis zum 19. September 2012, um 24h.

Diese Auswertung finden Sie hier als PDF-Dokument.

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