Asylpolitik der bürokratischen Scheuklappen in Bayern
Am 20. Oktober 2010 besuchte ich u.a. mit der bayerischen Grünen Landtagsabgeordneten Renate Ackermann das Flüchtlingslager in meinem Wahlkreis Neuburg an der Donau. Ich wollte mir selbst ein Bild machen, nachdem von einigen Seiten Gerüchte über mangelhafte Ausstattung der Räumlichkeiten und unwürdige Lebensverhältnisse für die BewohnerInnen dieses Lagers an mich heran getragen wurden.
Schon nach den ersten Minuten in der Unterkunft wurde klar, dass im Asyllager Neuburg einiges im Argen liegt. Beim Betreten des ersten Gebäudes stachen uns - wenn auch spiegelverkehrt - unverkennbar Hakenkreuz-Kritzeleien am schwarzen Brett ins Auge. Er habe diese schon einmal beseitigen lassen, aber trotzdem seien sie jetzt wieder da, erklärte uns der Lagerverwalter Herr Johann Wagner. Ein paar Schritte weiter gelangten wir zu den Duschräumen: Für jeweils 20 Frauen und 40 Männer steht nur eine Dusche zur Verfügung. Darauf angesprochen, erwiderte der Lagerverwalter, die Bewohner müssten ja nicht alle gleichzeitig duschen, da keiner von ihnen zur Arbeit müsse. Außerdem, fügte er hinzu, würden „die“ ohnehin nicht viel duschen.
Selbstverständlich, so berichteten uns einige Bewohner, mit denen wir ins Gespräch kamen, würden sie gerne arbeiten. Doch selbst wenn eine Arbeitserlaubnis vorliegt, wären weitere Hürden zu überwinden. Wer beispielsweise weiterführende Deutschkurse besuchen will, muss diese aus eigener Tasche bezahlen. An der VHS in Neuburg etwa kosten diese Kurse je nach Angebot zwischen 59 und 240 Euro pro Monat. Bei den 40 Euro pro Monat, die jedem Asylbewerber zustehen, ist das nicht finanzierbar. Auch deshalb bleibt den meisten BewohnerInnen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben außerhalb der Mauern des Flüchtlingslagers verwehrt.
Die Residenzpflicht, welche den Flüchtlingen Besuche bei Freunden außerhalb des jeweiligen Regierungsbezirks versagt oder nur auf Antrag gestattet, trägt zur Isolation der Menschen bei, zumal sich kaum eine/r die Fahrtkosten leisten kann.
Bevormundet fühlen sich die BewohnerInnen des Heims insbesondere durch die Vergabe von Essenspaketen. Anstatt sich mit zugeteiltem Bargeld eigenverantwortlich Lebensmittel selbst kaufen zu können, bekommt jede/r sein Essenspaket mit genau festgelegten Rationen und geringen Auswahlmöglichkeiten angesichts der vielfältigen Essgewohnheiten unterschiedlicher Nationalitäten.
Allein durch den Bürokratieabbau jener viertägig auszufüllenden „Lebensmittel-Liste“ für die Zuteilung der Essenspakete könnte meiner Ansicht nach ausreichend eingespart werden, um den AsylbewerberInnen Bargeld für Nahrungsmittel auszuzahlen. Herr Böger, der als Vertreter der Regierung von Oberbayern mit uns das Lager besuchte, antwortete auf meine Nachfrage, warum in Bayern Lebensmittel statt Bargeld an Flüchtlinge verteilt werde, dass die LagerbewohnerInnen sich mit Bargeld schließlich auch Alkohol oder gar andere Drogen organisieren könnten.
Das erinnerte mich an die Debatte, ob Hartz-IV-EmpfängerInnen sich ein Bier leisten „dürfen“ sollen oder nicht. Aber warum sollten im Zuge eines „Generalverdachtes“ alle – AsylbewerberInnen oder Hartz-IV-Empfängerinnen –diskriminiert und bevormundet werden? Die Möglichkeit auf Missbrauch von Geldern durch Einzelne gibt es immer und rechtfertigt keine Vorverurteilung.
Außerdem: Wer es bis in ein Asyllager geschafft hat, musste eine aufreibende Flucht bewältigen. Meistens aus einem Krisen- oder Kriegsgebiet. Dies allein spricht eher für eine Form von „Überlebensintelligenz“ der Betroffenen als für ihren Hang zur Selbstzerstörung durch Drogenkonsum.
Besonders bewegte mich das Schicksal des 32 jährigen beinamputierten irakischen Kurden Aso Juhar Rafi, der mittlerweile seit acht Jahren im Asyllager Neuburg lebt. Auf seine Bedürfnisse als körperbehinderter Mensch wird hier wenig Rücksicht genommen. Dank privater Spende besitzt er seit einiger Zeit einen Rollstuhl, mit dem er von seinem Zimmer zu den Duschen gelangt, jedoch nicht viel weiter - auf dem Weg nach draußen sind einige Treppen zu überwinden. „Ich bin hier her gekommen aus einem Krieg,“ erzählte uns Aso Juhar Rafi „denn ich dachte, Deutschland ist ein freies, gutes, menschliches Land. Heute denke ich nicht mehr so.“
In einem anderen Gebäudetrakt, wie uns erzählt wurde, gäbe es einen Raum, den der dort untergebrachte Bewohner nicht mehr verlassen wolle. Von seinen Schreien wurde uns berichtet, er sei „verrückt“ geworden im Asyllager in Neuburg. In einem anderen Raum sind vier BewohnerInnen untergebracht, die zwar einer Arbeit nachgehen dürfen, aber bisher keine Unterkunft in Neuburg finden konnten. Für diesen Schlafplatz in einem kleinen, spartanisch möblierten „Vier-Bett-Zimmer“ des Asyllagers bezahlen sie pro Kopf monatlich 195 Euro an die Kommune.
Kurz bevor wir uns verabschiedeten, lernten wir ein kleines Mädchen von etwa acht Jahren kennen.
Offensichtlich hat es eine körperliche Behinderung. Eine für dieses Mädchen lebenserleichternde Operation wurde der Familie vom Sozialamt nicht genehmigt. AsylbewerberInnen müssen sich die Erlaubnis zum Arztbesuch beim Sozialamt einholen. Dort entscheidet ein Beamter - kein Arzt! - darüber, ob die Krankheit akut ist oder nicht. Ist die Krankheit in den Augen des Beamten nicht akut oder schmerzhaft, so wird eine Behandlung in der Regel verweigert.
Insgesamt habe ich diesen Besuch als bedrückend und entlarvend empfunden.
Ein Asyllager wie Neuburg kann Menschen psychisch und physisch beschädigen. Es sagt viel aus über den geistigen und seelischen Allgemeinzustand unserer Gesellschaft, wie wir die schwächsten, ärmsten und jene Menschen behandeln, die bei uns Schutz suchen.
Das Asyllager in Neuburg ist kein Einzelfall: Was mit einem Boykott der Essenspakete in einem Lager in Denkendorf (Landkreis Eichstätt) begann, hat sich inzwischen zu einer Protestwelle in ganz Bayern ausgeweitet. Um sich gegen die unerträglichen Zustände zu wehren, befinden sich inzwischen über 400 Flüchtlinge in Bayern im Hungerstreik.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern:
Jeder Mensch hat ein Recht auf ein selbstbestimmtes Leben. Dazu gehört auch die Unterbringung in Privatunterkünften, dies ist deutlich billiger als die Finanzierung von Lagern, wie das Leverkusener Modell zeigt. Dort wurden innerhalb des ersten Jahres nach Einführung 75.000 Euro durch Wegfall der Kosten für die Bewirtschaftung des Lagers und Wegfall der Personalkosten eingespart.
Die Vergabe von Essenspaketen bevormundet und entmündigt. Deshalb muss diese Verfahrensweise umgehend durch Verteilung von Bargeld ersetzt werden. Ich fordere für Bayern die Einführung des Leverkusener Modells. Dort werden Flüchtlinge in Privatwohnungen untergebracht, und versorgen sich selbst, da sie anstatt von Essenspaketen Bargeld erhalten. Neben der Einsparung von Steuergeldern fühlen sich die Flüchtlinge menschenwürdig behandelt.
Nach dem Leverkusener Konzept gibt es keine Mindest- oder Höchstaufenthaltszeit in einer Gemeinschaftsunterkunft. Die Flüchtlinge suchen sich ihre Wohnung selbst. Die Caritas überprüft die „Wohnfähigkeit“ des Suchenden, die Ausländerbehörde muss dem Auszug zustimmen. Erklärtes Ziel ist, die temporäre oder längerfristige Integration der Flüchtlinge zu fördern. Ihre Eigenverantwortung und „Selbsthilfepotenziale“ sollen gestärkt werden. Schon die eigenständige Wohnungssuche, bilanziert der Leverkusener Flüchtlingsrat, sei Anreiz zum Erlernen der deutschen Sprache. Die Leute seien motiviert, sich Arbeit zu suchen. Viele Flüchtlinge könnten jetzt wenigstens teilweise selbst für sich sorgen.
Die Residenzpflicht und die damit einhergehende Kriminalisierung von Flüchtlingen aufgrund von Verstoßen, muss abgeschafft werden.
In Bayern herrscht eine Asylpolitik mit bürokratischen Scheuklappen gegenüber menschlichen Grundbedürfnissen. Ob die Ausstattung mit Nahrungsmitteln per Essensgutscheinen oder per Barauszahlung geregelt wird, liegt im Ermessen der Bundesländer. Bayern ist besonders strikt in der Auslegung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG).
Die Höhe der Leistungssätze für Asylbewerber und deren Berechnung sind verfassungswidrig. Dies ist nicht nur die Ansicht der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sondern seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 9. Februar 2010 auch die der Bundesregierung, wie aus der Antwort der Bundesregierung zur Großen Anfrage zu verfassungsrechtlichen Aspekten und der Anwendungspraxis des Asylbewerberleistungsgesetzes hervor geht. Deshalb muss das Asylbewerberleistungsgesetz abgeschafft werden. Hierzu haben Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht. Das Asylbewerberleistungsgesetz ist weder dafür geeignet, Asylmissbrauch zu bekämpfen, noch die existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf zu bemessen.
Der Erhalt einer Arbeitserlaubnis muss erleichtert und die Teilnahme an Sprach- und Integrationskursen vollumfänglich finanziert werden, um den Asylsuchenden eine Eingliederung in die Gesellschafft zu ermöglichen.
Die herrschenden Missstände in bayerischen Flüchtlingslagern sind unzumutbar, ein Armutszeugnis für Bayern und nicht länger hinnehmbar!
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