Seit Frühjahr 2010 versuchen Asylsuchende durch Boykott der Essenspakete und Hungerstreiks auf die unzumutbaren Bedingungen in bayerischen Flüchtlingslagern (darunter auch in Denkendorf/Landkreis Eichstätt) aufmerksam zu machen. Momentan verweigern 450 Lager-BewohnerInnen die Annahme der Essenspakete, 250 befinden sich im Hungerstreik.
In Bayern herrscht eine Asylpolitik der bürokratischen Scheuklappen gegenüber menschlichen Grundbedürfnissen. Ob die Ausstattung mit Nahrungsmitteln per Essensgutscheinen oder per Barauszahlung geregelt wird, liegt im Ermessen der Bundesländer. Bayern ist besonders strikt in der Auslegung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG).
Die Vergabe von Essenspaketen bevormundet und entmündigt. Deshalb muss diese Verfahrensweise umgehend durch die Verteilung von Bargeld ersetzt werden.
Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 9. Februar 2010 belegt: Die Höhe der Leistungssätze für Asylbewerber und deren Berechnung sind verfassungswidrig. Deshalb muss das Asylbewerberleistungsgesetz umgehend abgeschafft werden. Diese Forderung haben Bündnis 90/Die Grünen per Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht. Jeder Mensch hat ein Recht auf ein selbstbestimmtes Leben. Dazu gehört auch die Unterbringung in Privatunterkünften. Dies ist deutlich kostengünstiger als die Finanzierung von Asyllagern, wie das „Leverkusener Modell“ zeigt: In Leverkusen wurden innerhalb des ersten Jahres nach Einführung des Modells 75.000 Euro durch den Wegfall der Kosten für die Bewirtschaftung und der Personalkosten eingespart.
Die menschenunwürdigen Zustände in bayerischen Flüchtlingslagern sind nicht länger tragbar. Es sagt viel aus über den geistigen und seelischen Allgemeinzustand unserer Gesellschaft, wie wir die schwächsten, ärmsten und jene behandeln, die bei uns Schutz suchen.
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