16.09.2011  

Pressemitteilung

EU stärkt die Rechte von Künstlerinnen und Künstlern

Anlässlich des Beschlusses der EU-Minister, die Schutzfristen für Tonträger von 50 auf 70 Jahre zu verlängern, erklärt Agnes Krumwiede, Sprecherin für Kulturpolitik Bündnis 90/Die Grünen:

„Die Diskussionen um die Neuausrichtung des Urheberrechts im digitalen Zeitalter haben in letzter Zeit auch vor den Schutzfristen nicht Halt gemacht. Ich begrüße ausdrücklich, dass in Brüssel jetzt ein klares Bekenntnis zur Beibehaltung des Prinzips der Schutzfristen beschlossen wurde - wenn auch zunächst nur für das Leistungsschutzrecht.
Bisher galt das Leistungsschutzrecht für Musikerinnen und Musiker oder Sängerinnen und Sänger einer Tonaufnahme bis 50 Jahre nach dem Erscheinen des Tonträgers. Für europäische Musiker soll es nun in Zukunft 70 Jahre betragen.
Viele Musikerinnen und Musiker haben wie die meisten Urheberinnen und Urheber a priori nur ihre Werke, mit deren Nutzung und Verbreitung sie ihr Auskommen erwirt-schaften können. Aufgrund der prekären Lage zu Lebzeiten vieler Urheberinnen und Urheber sind deren Werke und potentielle Einkünfte durch die Rechte an ihren Werken oft das einzige "Erbe", das Urheberinnen und Urheber ihren Nachkommen hinterlassen können. Die garantierten Schutzfristen sind zentraler Bestandteil des Urheber- und Leistungsschutzrechts und notwendig, um Investitionen im künstlerischen Bereich plan- und kalkulierbar zu machen. Mit der Verlängerung der Schutzdauer im Leistungs-schutzrecht wurde auf EU-Ebene ein wichtiges Signal zur Stärkung der Rechte von Künstlerinnen und Künstler gesetzt.“

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