Anlässlich eines aktuellen Urteils des Bundesfinanzhofs über eine Erhöhung des Umsatzsteuersatzes für Regisseure auf 19 Prozent, erklärt Agnes Krumwiede, Sprecherin für Kulturpolitik:
Eine Umsetzung dieses Urteiles hätte verheerende Auswirkungen für selbstständige Dramaturgen und Regisseure. Darüber herrscht Einvernehmen beim Kulturstaatsminister und bei der Mehrheit der Mitglieder des Ausschusses für Kultur und Medien. Ein gemeinsamer Brief an Bundesfinanzminister Schäuble mit der Bitte, dieses Urteil nicht umzusetzen, scheitert derzeit ausgerechnet an der FDP. Die Partei, die ansonsten offensiv für Steuersenkungen eintritt und großzügige Steuergeschenke an Hoteliers verschenkt, disqualifiziert sich dadurch auch kulturpolitisch auf ganzer Linie.
Bisher wurde künstlerische Arbeit, wenn überhaupt, mit dem reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent belegt. Der Bundesfinanzhofes begründete sein Urteil (AZ XI R 44/08) damit, dass Regisseurinnen und Regisseure keiner aktiven künstlerischen Tätigkeit auf der Bühne nachgehen. Diese Begründung zeugt von mangelnder Kulturkompetenz.
Ohne Regie ist eine Theaterinszenierung genauso wenig vorstellbar wie ein Orchester ohne Dirigent. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Regieleistung bei der Umsatzsteuer gegenüber Bühnendarstellung benachteiligt werden soll. Vergangene Urteile deutscher Gerichte und des Europäischen Gerichtshofes widersprechen dem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofes. Bei Inkrafttreten dieses Urteils wären die Betroffenen unter Umständen sogar gezwungen, nachträglich Steuern für die zurückliegenden fünf Jahre zu zahlen.
Mein Brief an Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble zu diesem Thema ist hier zu finden
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