Aktuell wird an den Musikhochschulen sowie Hochschulen für Musik und Theater in Deutschland das Unterrichtsangebot bis zu 60 % durch Lehrbeauftragte sicher gestellt, deren Arbeit durch Honorarverträge vergütet wird. Lehrbeauftragte haben meistens eine hohe berufliche Qualifikation und bewältigen das gleiche Maß an Arbeit und Verantwortung wie fest angestellte Lehrende. Trotzdem erhalten sie lediglich ein Drittel des Stundensatzes wie Festangestellte. 15 Euro pro Unterrichtsstunde ist als Vergütung an Musikhochschulen keine Seltenheit. Als Honorarkräfte haben Lehrbeauftragte in der Regel keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, weder auf Mutterschutz noch auf Kündigungsschutz.
Ein Hochschulsystem, dessen Lehrangebot überwiegend durch prekäre freien Dienstverhältnisse abgedeckt wird, ist sozial unverträglich. Langfristig ist dadurch auch die Qualität der Lehre gefährdet.
In unserem aktuellen Antrag „Prekäre Situation von Lehrbeauftragten an Musikhochschulen sowie Hochschulen für Musik und Theater beenden“ (BT-Drs. 17/7825) fordern wir daher die Bundesregierung auf, sich für die Einführung einer Arbeitsgruppe im Rahmen der Kultusministerkonferenz einzusetzen, um eine verbindliche Honoraruntergrenze sowie einen festen Prozentsatz über das Verhältnis zwischen Lehraufträgen und Festanstellungen für Lehrbeauftragte an Hochschulen für Musik und Theater festzusetzen. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe sollen im Anschluss durch Änderungen der Landesverfassungen Rechtsbindung erhalten.
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Presseecho des Deutschen Musikrates zum Antrag
Presseecho des zwd-Portal fürKulturpolitik zum Antrag
Hier geht es zur Stellungnahme zur Frankfurter Resolution, welche die Bundeskonferenz der Lehrbeauftragten an Musikhochschulen (BKLM) am 22./23. Januar 2011 in der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main verabschiedet hat.
Hier können Sie ein Protestplakat der BKLM herunterladen.
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