Auch im Kulturbetrieb wird die Gleichstellung von Frauen nicht praktiziert. In Führungspositionen von Kultureinrichtungen sind Frauen nach wie vor unterrepräsentiert. An den Staats- und Landestheatern leiteten sie laut Deutschem Kulturrat in den Jahren 1995 bis 2000 nur drei Prozent der Intendanzen. Lediglich jedes vierte Kunstmuseum und 27 Prozent der Filmförderinstitutionen wurden in diesem Zeitraum von einer Frau geführt. Je höher Gehalt und Ansehen einer Stelle oder Funktion, desto geringer ist der Frauenanteil in der Kulturbranche. Die berufliche Benachteiligung von Frauen ist nicht nur ungerecht, dem Kulturbetrieb geht damit kreatives Potential verloren. Symptomatisch für das fehlende Problembewusstsein ist der Mangel an aktuellem statistischem Material: Die letzte umfangreiche Studie, die der Deutsche Kulturrat für die Kultusministerkonferenz erarbeitet hat, umfasst den Zeitraum von 1995 bis 2000. Sie untersucht den Anteil weiblicher Kreativer an der individuellen Künstlerförderung sowie die Besetzung von Leitungsfunktionen an Kultureinrichtungen durch Frauen. Über das Jahr 2000 hinaus liegen keine aktuellen Zahlen mehr vor.
Wie die Antworten der Bundesregierung auf unsere schriftlichen Fragen zeigen, sieht die Bundesregierung ihre Verantwortung für die Gleichstellung von Frauen im Kulturbetrieb nicht beim BKM, sondern beim Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) angesiedelt. Aus dem Kulturetat 2011 werden keine Maßnahmen zur gezielten Förderung von Künstlerinnen unterstützt. Kein Ministerium kennt die branchenspezifischen Arbeitsbedingungen des Kulturbetriebs besser als das BKM. Fördermaßnahmen zur Gleichstellung von Frauen im Kulturbetrieb sind daher inhaltlich beim BKM und nicht beim BMFSFJ am besten aufgehoben. Die Vergabe von Projekt- und Forschungsmitteln im Kulturbereich, darunter beispielsweise auch speziell zur Unterstützung von Künstlerinnen, liegt beim Kulturstaatsminister. Mittel für eine Neuauflage der bisher vorliegenden Dokumentationen („Kunst und Kultur von Frauen“; „Frauen in Kunst und Kultur II - 1995 bis 2000“) bereit zu stellen, wäre somit Aufgabe des Kulturstaatsministers. Ein entsprechender Haushaltsantrag von Bündnis 90/Die Grünen, diese Dokumentation des Deutschen Kulturrats 2011 fortzusetzen und zu aktualisieren, wurde von der Bundesregierung abgelehnt. Offensichtlich mangelt es dem Kulturstaatsminister an Problembewusstsein für die Situation von Frauen in den von ihm betreuten Ressorts. Es fehlt am politischen Willen des Kulturstaatsministers, Künstlerinnen die gleichen Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu ermöglichen wie ihren männlichen Kollegen.
Bündnis 90/Die Grünen fordern die Bundesregierung auf, den Deutschen Kulturrat mit Mitteln auszustatten, um die Dokumentation „Frauen in Kunst und Kultur“ zu aktualisieren und anhand der Ergebnisse Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen im Kulturbetrieb umzusetzen. Wenn die Zuständigkeit beim Bund liegt, ist dieser gemäß Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes verpflichtet, Gleichberechtigung durch geeignete Maßnahmen zu fördern und Benachteiligungen zu verhindern. Der Bund steht daher in der Verantwortung, auch bei öffentlich finanzierten Kultureinrichtungen und öffentlich geförderten Projekten die Gleichstellung von Frauen zu unterstützen.
« zurück