31.08.2011  

Presseerklärung mit Volker Beck

Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ schließt Zentralrat der Deutschen Sinti und Roma noch immer aus

Zum andauernden Ausschluss des Zentralrates Deutscher Sinti und Roma aus dem Wissenschaftlichen Beraterkreis der Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ erklären Agnes Krumwiede und Volker Beck:

Die Bund der Vertriebenen (BdV)-Vertreter Arnold Tölg und Hartmut Saenger sorgten im vergangenen Jahr durch geschichtsrevisionistische Äußerungen für einen Eklat. Weil beide als stellvertretende Mit-glieder immer noch Teil des Stiftungsrates der Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ sind, lässt der Zentralrat der Juden bis heute seine zwei Sitze im Stiftungsrat ruhen. Auch der Zentralrat der Deutschen Sinti und Roma ließ aus Protest seinen Sitz im wissenschaftlichen Beraterkreis der Stiftung ruhen. Bei der Wiederbesetzung des wissenschaftlichen Beirates der Stiftung am 22. November 2010 wurde der Vertreter des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma nicht wieder berufen. Auf unsere schriftliche Anfrage begründete der BKM die Entscheidung des Stiftungsrates unter Vorsitz des Kulturstaatsministers Bernd Neumann damit, dass die „bisherigen Mitglieder des Wissenschaftlichen Beraterkreises berücksichtigt (wurden), soweit sie nicht auf eigenen Wunsch ausgeschieden waren oder ihre Mitgliedschaft ruhen ließen“.

Diese Entscheidung ist unsensibel und dient nicht dem Stiftungsziel der Aussöhnung, sondern befeuert vielmehr die Ausgrenzung von Roma und Sinti. Wenn Mitglieder der Stiftung aus Protest ihren Sitz in Gremien der Stiftung ruhen lassen, bis eine personelle und inhaltliche Neuausrichtung vollzogen wird, darf dies nicht als Rechtfertigung missbraucht werden, diese Mitglieder endgültig auszuschließen. Zum Vergleich: Auch der Zentralrat der Juden lässt bis heute seine beiden Sitze im Stiftungsrat ruhen. Allerdings ist der Anspruch des Zentralrates der Juden auf personelle Beteiligung im Stiftungsrat innerhalb der Stiftungssatzung §19 festgelegt und muss deshalb auch dann gewahrt bleiben, wenn dieser seine Sitze ruhen lässt. Eine personelle Beteiligung des Zentralrates Deutscher Sinti und Roma ist dagegen nicht in der Stiftungssatzung vorgesehen.

Die Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ erhält im laufenden Jahr 2,5 Millionen Euro Fördermittel nach §96 Bundesvertriebenengesetz aus dem Etat des BKM. Wenn der Bund fördert, übernimmt der BKM auch eine Verantwortung, dass die Begünstigten ihrer inhaltlichen Konzeption gerecht werden und die Mittel nicht missbrauchen. Solange sich in den Stiftungsgremien nicht alle Gruppen, welche in der deutschen Geschichte und teilweise bis heute von Flucht und Vertreibung betroffen sind, gleichberechtigt vertreten wieder finden, verfehlt eine Stiftung mit dem Namen „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ ihren Zweck. Die Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ ist auf dem besten Weg, zur Stiftung geschichtsrevisionistischer „Verhöhnung“ zu werden. Wir fordern den Kulturstaatsminister auf, Arnold Tölg und Hartmut Saenger unverzüglich aus ihren Positionen als stellvertretende Mitglieder des Stiftungsrates zu entlassen.

Unzweifelhaft zählen Sinti und Roma zu einer der relevanten Zielgruppen für die im Stiftungszweck genannten Thematik „… im Geiste der Versöhnung die Erinnerung und das Gedenken an die Flucht und Vertreibung im 20. Jahrhundert im historischen Kontext des Zweiten Weltkriegs und der nationalsozialistischen Expansions- und Vernichtungspolitik und ihrer Folgen wachzuhalten“ (DHMG §16 (1)).

Deshalb fordern wird den BKM auf, darauf einzuwirken, die Stiftungssatzung der unselbstständigen Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ dahingehend zu ändern, zukünftig einen zusätzlichen Sitz im Stiftungsrat für den Zentralrat Deutscher Sinti und Roma vorzusehen. Es ist Aufgabe des BKM, dafür zu sorgen, in der Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ endlich ein Klima der Versöhnung und Annäherung zu ermöglichen. Andernfalls müsste sich der Bund aus einer weiteren Förderung der Stiftung zurückziehen und die Neugründung einer Stiftung mit dem Ziel der Versöhnung und der Erinnerung an Flucht und Vertreibung unter neutralen Bedingungen unterstützen. Jede Fehlentscheidung und Missstimmung innerhalb der Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ ist ein weiterer Schlag ins Gesicht der Opfer und beschädigt den sensiblen Prozess der Aussöhnung zwischen Deutschen, Deutschen Vertriebenen und während des Holocausts von Deutschen Vertriebenen, Verfolgten und Ermordeten.

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