In Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise ist es für viele Kommunen unumgänglich geworden den finanziellen Gürtel enger zu schnallen. Vor allem Kultur als „freiwillige Leistung“ ist von den Folgen des „Spar-Tsunamis“ betroffen.
Bei diesen Kürzungen wird leichtfertig übersehen, dass der Verlust einer vielfältigen kulturellen Infrastruktur nicht wieder rückgängig gemacht werden kann. Die Schließung eines Theaters, eines kulturellen Zentrums und fehlende kulturelle Events beeinträchtigen die Lebensqualität vieler Menschen sowie die Attraktivität der Städte und Kommunen als Wirtschaftsstandort.
Wenn Ländern und Kommunen das Geld ausgeht und die Verödung unserer Kulturlandschaft auf dem Spiel steht, ist auch der Bund in der Pflicht: Kulturelle Vielfalt braucht Schutz und Förderung.
Das UNESCO-Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen muss trotz leerer Kassen in die Praxis umgesetzt werden. Auch der Bund hat die Aufgabe, finanzielle Unterstützung zu leisten, solange eine verfehlte Finanzpolitik die kommunale Selbstverwaltung gefährdet. Für die Bewahrung unserer Kulturlandschaft müssen alle Möglichkeiten, die unserer Verfassung gerecht werden, in Erwägung gezogen werden, zum Beispiel auch die Vergabe von „Kulturkrediten“ an die Kommunen.
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