Weibliche Studierende an den staatlichen Hochschulen für Musik sind nach Auskunft des Deutschen Musikrats mit rund 60% gegenüber männlichen Studenten in der Mehrheit. Im klassischen Musikbetrieb sind Frauen jedoch nur mit rund 23% vertreten. Zur Auflösung dieser ungerechten Geschlechterverhältnisse zeigt die Bundesregierung hier ebenso wenig Ambitionen wie auf anderen Berufsfeldern wie z.B. in der Wirtschaft.
In ihrer Antwort auf unsere Kleine Anfrage zur Gleichstellung von Frauen und Männern an Orchestern will sich die Bundesregierung nicht mit dem Problem befassen, sondern verweist auf die generelle Zuständigkeit der Länder und Kommunen und schreibt die Verantwortung für die bundesfinanzierten Orchester den Klangkörpern selber zu.
In den vom Bund finanzierten Orchestern DSO und RSB sind 35,9% bzw. 31,7% und lediglich acht von 23 Solopositionen mit Frauen besetzt. Auch hier bestätigt sich: Je höher Gehalt und Ansehen einer Stelle oder Funktion, desto geringer ist der Frauenanteil. Dies bekräftigen auch Statistiken, welche die Anzahl der Frauen unter den KomponistInnen und DirigentInnen mit 2% angeben – der Frauenanteil in beiden Berufsfeldern ist so niedrig, dass er oft in einer Angabe zusammengefasst wird.
Wenn der Bund fördert, ist dieser gemäß Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes verpflichtet, Gleichberechtigung durch geeignete Maßnahmen zu fördern und Benachteiligungen zu verhindern. Mit einer verbindlichen Frauenquote von 40% an den vom Bund mitfinanzierten Orchestern könnte der Bund eine Vorbildfunktion für alle Orchester in Ländern und Kommunen übernehmen.
Allein durch die Diskussion über eine Frauenquote wird die gesellschaftliche Sensibilität für die Lage von Frauen im Kulturbetrieb gestärkt. Ich verstehe die Frauenquote als notwendige Übergangslösung für ein System, welches Frauen aufgrund männlich dominierter Strukturen in vielen Berufen benachteiligt. Kritiker verurteilen eine staatlich vorgegebene Frauenquote im Kulturbetrieb als Eingriff in die Freiheit der Kunst. Aber Diskriminierung jeglicher Form kann und darf niemals mit dem Deckmantel künstlerischer Freiheit gerechtfertigt werden.
Die berufliche Benachteiligung von Frauen ist nicht nur ungerecht, dem Kulturbetrieb geht dadurch kreatives Potential verloren. Eine von uns in Auftrag gegebene Ausarbeitung durch den Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages bestätigt, dass der Bund vielfältige Lenkungsmöglichkeiten gegen eine Benachteiligung von Frauen an staatlichen Orchestern hätte. Symptomatisch ist der Mangel an statistischem Material: Im Kulturhaushalt 2011 sind zwar 5 Mio zusätzliche Gelder für Forschungsausgaben vorgesehen, aber kein einziges der geplanten Forschungsvorhaben betrifft die unterschiedliche Situation von Frauen und Männern in Kunst und Kultur.
Um die Benachteiligung von Frauen in Orchesterberufen zu beheben, reicht die Einführung einer Frauenquote nicht aus. Zur besseren Vereinbarkeit zwischen Beruf und Familie wäre auch eine Betreuung für Kinder von OrchestermusikerInnen während der Proben und auf Tourneen notwendig, beispielsweise durch die Einführung einer „Orchester-Kita“.
Auch dafür sieht die Bundesregierung keine Veranlassung. In der Antwort unserer Kleinen Anfrage argumentiert die Bundesregierung, dass der „normale Arbeitstag fünf Stunden Dienstzeit nicht übersteigt“ mit dem Zugeständnis, dass „Orchestertourneen (hiervon ausgenommen) sind“.
Zweifellos würde eine an das Orchester angegliederte Kinderbetreuung die Festanstellung von Frauen an Orchestern begünstigen.
Die Kleine Anfrage ist hier zu finden
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