Sehr geehrte Damen und Herren,
ich danke Ihnen für die Zusendung der Frankfurter Resolution, welche die Bundeskonferenz der Lehrbeauftragten an Musikhochschulen (BKLM) am 22./23. Januar 2011 in der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main verabschiedet hat.
Als kulturpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstütze ich die Frankfurter Resolution, in der die prekären Beschäftigungsverhältnisse von Lehrbeauftragten an Musikhochschulen aufgezeigt und konkrete Forderungen zur Verbesserung der Situation formuliert werden.
An den 24 Musikhochschulen in Deutschland wird das Unterrichtsangebot teilweise bis zu 60 % durch Lehrbeauftragte sicher gestellt, deren Arbeit in der Regel durch Honorarverträge vergütet wird. Gerade vor praktischen oder theoretischen Prüfungen übersteigt der Zeitumfang von Lehrbeauftragten in Nebenfächern und im Bereich Korrepetition an Musikhochschulen oftmals die abzurechnende Semesterwochenstundenzahl. Nicht selten übernehmen Lehrbeauftragte an Musikhochschulen das Unterrichten von HauptfachstudentInnen in Vertretung der/des Hauptfach-ProfessorIn, vor allem, wenn diese noch im Konzertbetrieb aktiv tätig sind.
Obwohl Lehrbeauftragte das gleiche Maß an Arbeit und Verantwortung zu bewältigen haben, erhalten sie lediglich ein Drittel des Stundensatzes wie fest angestellte Lehrende und befinden sich unter Vertragsbedingungen, die ihrer hohen beruflichen Qualifikation nicht annähernd gerecht werden. Lehrbeauftragte erhalten keine Honorarfortzahlung im Krankheitsfall, haben keinen Anspruch auf Mutterschutz und können zu jedem Semester ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Gemessen am zu bewältigenden Arbeitspensum und angesichts der hohen beruflichen Qualifikation der meisten Lehrbeauftragten an Musikhochschulen ist deren Beschäftigungsverhältnis als prekär und teilweise sittenwidrig einzustufen.
Diese Situation ist nicht weiter tragbar, es besteht politischer Handlungsbedarf.
Um der bereits seit Jahren kritisierten Inhomogenität der Lehrbeauftragten im Bundesgebiet entgegen zu wirken und eine deutliche Verbesserung der Situation von Lehrbeauftragten gewährleisten zu können, bedarf es einheitlicher Rahmenbedingungen, die – unter Vorbehalt der juristischen Prüfung – gesetzlich verankert werden müssen.
Als Kernpunkte der Rahmenbedingungen möchte ich zur Diskussion stellen:
- Die Festlegungen einer einheitlichen gesetzlichen Honoraruntergrenze, die bei der Vergabe von Honorarverträgen an Lehrbeauftragte nicht unterschritten werden darf und von einer Kommission aus Vertretern des BKLM, der Musikhochschulen, der Landesministerien, des Bundes und relevanten Organisationen und Gewerkschaften (bspw. DMR, DTKV, DOV und GEW) regelmäßig festgesetzt und an die arbeitsmarktrelevanten Bedingungen angepasst wird.
- Die Festlegung eines durch die Kommission zu bestimmenden Prozentsatzes über das Verhältnis zwischen Lehraufträgen und Festanstellungen, um einerseits eine flexible Handhabung des Lehrangebotes zu gewährleisten und gleichzeitig die Lehre an Musikhochschulen mehrheitlich durch feste Anstellungsverträge sicher zu stellen.
Darüber hinaus müssen Lehrbeauftragte angemessen in den Hochschulgremien vertreten sein und als Mitglieder der Musikhochschulen anerkannt werden.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass die Festlegung einer Honoraruntergrenze eine Erhöhung des Stundensatzes für Lehrbeauftragte zur Folge haben würde. KritikerInnen argumentieren, dass aufgrund einer solchen Erhöhung entweder Unterricht gestrichen oder die Stundenanzahl für Lehrbeauftragte gekürzt werden müsste und demzufolge möglicherweise das deutsche Musikhochschulsystem in der bestehenden Form zusammenbrechen könnte. Aber ein System, das auf prekären Arbeitsverhältnissen beruht, ist dysfunktional und aus sozialen sowie qualitativen Gründen reformbedürftig. Denn angemessene Lehrbedingungen sind entscheidend für die Qualität der Lehre, somit für den Studienerfolg und die Innovationsfähigkeit von Bildungseinrichtungen. Eine Beendigung der prekären Beschäftigungsverhältnisse von Lehrbeauftragten ist zur Sicherung der Lehrqualität an Musikhochschulen dringend notwendig
Ich würde mich freuen, wenn mein Vorschlag, die Einführung einer „Honoraruntergrenze für Lehrbeauftragte“, zur konstruktiven Diskussion beiträgt und zu gemeinsamen Initiativen führt, um die Situation von Lehrbeauftragten an Musikhochschulen endlich zu verbessern.
Mit freundlichen Grüßen
Agnes Krumwiede MdB
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