Kunst braucht Freiheit, um sich entfalten zu können. Was im Alltag als beleidigend oder obszön angesehen würde, kann uns in Form einer künstlerischen Darbietung auf der Bühne begeistern und zu neuen Denkanstößen anregen. Künstlerische Ausdrucksformen schaffen Bilder, Erzählungen und Symbole, die unsere Gesellschaft bestimmen, aber auch in Frage stellen können. Grenzen gesellschaftlicher Konventionen auszuloten und zu provozieren ist auf der Bühne erlaubt.
Große Freiheit bedeutet jedoch auch große Verantwortung. Kunst darf nicht missbraucht werden, um gegen Minderheiten zu hetzen und zu Gewalt und Mord aufzurufen. Diskriminierende, rechtsextremistische und menschenverachtende Inhalte können und dürfen nicht mit künstlerischer Freiheit und Meinungsfreiheit gerechtfertigt oder verharmlost werden.
Seit einigen Jahren ist ein starker Radikalisierungstrend in Texten und Botschaften bestimmter Jugendkulturen zu beobachten. Die Ursachen sind vielfältig: Oft ist die Faszination für Tabubrüche in Songs der Jugendkultur Ausdruck von psycho-sozialen Problemen, mangelndem Einfühlungsvermögen
oder der Kompensation von Frust und Stress. Indem sie die Grenzen gesellschaftlich-demokratischer Werte und des Erlaubten überschreiten, nutzen Jugendliche ihre Artikulationsmöglichkeiten, um gehört zu werden. Oft erfüllt Musik eine „Ventilfunktion“ und „dient dem virtuellen Ausleben aller Bösartigkeiten, sodass reale Opfer überflüssig werden.“ (1)
Zweifellos kann Musik zum seelischen Ausgleich und zur Spannungsreduktion beitragen, Musik spiegelt unterschiedlichste emotionale Erlebniswelten. Bei
Songtexten ist die Reflexionsfähigkeit von RezipientInnen und InterpretInnen Grundvoraussetzung, damit Diskriminierung, rechtsextremistische Tendenzen und Gewalt in Worten keine Chance haben. Um vorzubeugen, dass Musik als „Vermittler“ rechtsextremer, gewaltverherrlichender und diskriminierender
Inhalte missbraucht und von Jugendlichen unreflektiert konsumiert wird, ist intensivere Aufklärungsarbeit dringend erforderlich.
Pädagogisch aufbereitete Informationen über Inhalte von Songtexten und
Äußerungen umstrittener Bands dienen der Prävention von Rechtsextremismus, Gewalt und Ausgrenzung. Während es sich beim HipHop und Dancehall-Reggae um progressive Subkulturen handelt, die in Einzelfällen homophobe, frauenfeindliche oder gewaltverherrlichende Tendenzen aufweisen, ist im
rechten Spektrum der musikalische Unterbau simpel und austauschbar. Musik dient hier ausschließlich dem Transport verfassungsfeindlicher Ideologien, Jugendliche sollen durch Musik gezielt manipuliert und Meinungen ungefiltert diktiert werden.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben keine Toleranz mit Intoleranz. Die „Freiheit der Kunst“ ist nicht grenzenlos, die Grenzen künstlerischer Freiheit werden durch das geltende Strafrecht und den Verfassungsschutz definiert.
Gemäß Abschnitt 4 des Jugendschutzgesetzes, §§ 18 ff, muss gegen die Verbreitung von jugendgefährdenden Tonträgern vorgegangen werden. Ist der Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt, muss die Verbreitung gemäß §§ 111, 130 oder 131, Strafgesetzbuch geahndet werden. Im Falle verfassungsfeindlicher Botschaften, die vor allem von der rechtsextremen Szene verbreitet werden, muss das Bundesamt für Verfassungsschutz aktiv werden.
„Zur Eindämmung der rechtsextremistischen Gewalttaten und zur Verhinderung strafbarer rechtsextremistischer Propagandaaktivitäten wurde eine Vielzahl staatlicher Maßnahmen gegen Rechtsextremismus ergriffen.“ (2) Im Bereich der „Grauzonenmusik“ werden straf- und verfassungsrechtliche Grenzen von den Akteuren bewusst umgangen, beispielsweise durch das Vermeiden eindeutig rechtsextremistischer Aussagen in Interviews oder Songs. Die Übergänge von „unpolitisch“, „patriotisch“ und „rechts“ sind fließend. „Grauzonenbands“ finden oft Akzeptanz in der rechten Szene und nehmen dies billigend in Kauf.
Songtexte und öffentliche Aussagen einiger sogenannter „Grauzonenbands“ sind nicht strafrechtlich relevant, folglich gibt es für Auftrittsverbote oder Indizierungen keine Rechtsgrundlage. Für den Erhalt unseres demokratischen Systems ist die kritische zivilgesellschaftliche und politische Auseinandersetzung
mit umstrittenen Bands notwendig.
Es ist daher Aufgabe aller, im Sinne des Jugendschutzes, des geltenden Strafrechts und des Verfassungsschutzes darauf zu achten, dass weder volksverhetzende noch gewaltverherrlichende Inhalte
in Liedtexten auftauchen.
Auch Konzertveranstalter und Musikvertreiber wie z.B. Amazon sind mitverantwortlich wenn es darum geht, dass Diskriminierung von Minderheiten, rechtsextremistische Inhalte und Gewaltaufrufe in Songs der Jugendkulturen nicht verbreitet werden.
Letztendlich sind „Hassmusik“, „Grauzonenbands“ und andere extremistische Phänomene der Jugendkultur ein Symptom für den seelischen Gesundheitszustand Jugendlicher. Hinzuschauen, zuzuhören und sich der Sorgen und Nöten Jugendlicher anzunehmen, ist das effektivste Mittel, seelischer Verwahrlosung vorzubeugen. Auch das lauteste und hässlichste Schreien ist eine Form der Kommunikation und erfordert konstruktiven Dialog.
Die aktive Auseinandersetzung mit den Lebenssituationen Jugendlicher hat eine gesellschaftliche und politische Dimension. Wir benötigen vielfältige und kostengünstige Angebote für Kinder und Jugendliche an den Schulen und im
Freizeitbereich: Dezentrale Jugendzentren mit kulturellen sowie sportlichen Aktivitäten in Betreuung von SozialpädagogInnen und WorkshopleiterInnen, einen Ausbau der Ganztagsschulen mit mehr individueller Förderung, Mittelaufstockung statt Kürzungen bei der Jugendarbeit. Rechtliche oder politische Sanktionen bei jugendkulturellen Songtexten sind Symptomkuren und können keine nachhaltige Problemlösung bewirken. Rechtliche Konsequenzen wie z.B. das Indizieren von Songs oder die Einstellung von KünstlerInnen in das Schengener Informationssystem sind jedoch letztes Mittel, das konsequent zur Anwendung kommen muss, um Werte und Verfassung unseres Rechtsstaates zu schützen.
1 Farin, Klaus: Musik und Rebellion. Tilsner 1998, S. 7.
2 www.verfassungsschutz.de/de/arbeitsfelder/af_rechtsextremismus/ (27.03.2011).
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