Bund und Länder haben nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) die Aufgabe, das Kulturgut der aus den ehemaligen deutschen Siedlungsgebieten im östlichen Europa Vertriebenen zu erhalten. Seitdem Bernd Neumann (CDU) im Jahr 2005 das Amt des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) übernommen hat, sind die Ausgaben für Kulturförderung im Rahmen des § 96 des Bundesvertriebenengesetzes um mehr als 600.000€ pro Jahr angestiegen. Im Kulturhaushalt für 2011 sind insgesamt rund 17,5 Million Euro für die Präsentation, den Erhalt und die Auswertung deutscher Kultur und Geschichte im östlichen Europa vorgesehen.
Die Antworten der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage „Kulturförderung nach § 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG)“ zeigen, dass n der Vergabepraxis elementare Defizite bestehen, die eine deutliche Ungleichbehandlung der zu unterstützenden Gruppen und Institutionen zur Folge haben. Ein Blick auf die geförderten Projekte und Objekte lässt erkennen, dass Institutionen und Projekte der Opfergruppen des Nationalsozialismus als Teil deutschen Kulturgutes in den ehemaligen deutschen Siedlungsgebieten trotz anders lautender Lippenbekenntnisse nicht gleichberechtigt von den Fördermitteln profitieren. Dies ist auch dem Verharren in Kommunikationskanälen der Vertriebenenorganisationen sowie entsprechender wissenschaftlichen Einrichtungen von Seiten des BKM geschuldet.
Dass eine konservative Bundesregierung heute die deutsche Kultur und Geschichte im östlichen Europa als multikulturell geprägte Geschichte in einem multikulturellen Raum anerkennt, in welchem „deutsche Bevölkerungsgruppen (…) unter ganz unterschiedlichen Bedingungen, als Mehrheit oder als Minderheit unter anderen ethnischen Gruppen und in Kontakt mit teils andersartigen Kulturkreisen lebten“– wie die Bundesregierung in der Beantwortung unserer Kleinen Anfrage angibt -, bewerten wir als längst überfällige Erkenntnis. In der Praxis ist diese grundsätzliche Anerkennung multikultureller Vielfalt der Erinnerungsorte ehemals deutscher Siedlungsgebiete von Seiten der konservativen Parteien noch nicht spürbar. Dies belegen auch die anhaltenden Kontroversen und Skandale um die Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“. Die Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung erhält allein in diesem Jahr 2,5 Millionen Euro der Fördermittel im Rahmen des § 96 des Bundesvertriebenengesetzes. Aufgrund der revisionistischen Äußerungen von Erika Steinbach sowie der BdV-Vertreter Arnold Tölg und Hartmut Saenger, ließ der Zentralrat der Juden seine beiden Sitze im Stiftungsrat ruhen. Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen forderte in einem Antrag (Drucksache 17/3064) im Rahmen der Haushaltsberatungen für das laufende Jahr ein Moratorium für die Stiftungsarbeit, bis geklärt ist, ob die Stiftung ihrem Auftrag der Versöhnung gerecht werden kann. Dieser Antrag wurde mit den Stimmen der Regierungskoalition abgelehnt.
Bei der Wiederbesetzung des wissenschaftlichen Beirates der Stiftung wurde der Vertreter des Zentralrats der Sinti und Roma, welcher ebenfalls aus Protest seinen Sitz ruhen ließ, mit Einvernehmen des Kulturstaatsministers ohne Begründung nicht wieder berufen. Dass im Beirat der Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ kein Sitz mehr für einen Vertreter der Sinti und Roma vorgesehen ist, lässt sich nicht nur angesichts der Tatsache, dass Sinti und Roma bis heute in einigen Ländern Europas von Diskriminierung und Verfolgung betroffen sind, als Skandal bezeichnen. Auch die aktuelle Situation der Besetzung des Stiftungsrates hat sich nicht entschärft: Die Herren Tölg und Saenger haben zwar keine Vollmitgliedschaft, sind jedoch als stellvertretende Mitglieder immer noch Teil des Stiftungsrates. Dieser Umstand ist ausschlaggebend dafür, dass der Zentralrat der Juden bis heute seine zwei Sitze im Stiftungsrat ruhen lässt. Solange in der Zusammensetzung des Stiftungsbeirates nicht alle Gruppen, welche von Flucht und Vertreibung betroffen sind, gleichberechtigt vertreten sind, verfehlt eine Stiftung mit dem Namen „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ ihren Zweck und sollte nicht durch den Bund gefördert werden, bis eine inhaltliche und personelle Neuausrichtung umgesetzt wurde.
Obwohl die Bundesregierung in der Antwort auf unsere kleine Anfrage das Kulturgut deutsch- oder jiddischsprachiger Menschen jüdischen Glaubens als „selbstverständlichen Bestandteil deutscher Kultur und Geschichte der historischen Ost- und Siedlungsgebiete“ erachtet, spiegelt sich dieses Verständnis in der Förderpraxis im Rahmen des Bundesvertriebenengesetzes nicht wieder. In den aus dem Kulturetat des Bundes geförderten Projekten der Landesmuseen sowie der Vorhaben zum Substanzerhalt im Rahmen der Fördermittel des Bundesvertriebenengesetzes offenbart die Bundesregierung eine einseitige Förderpraxis. So geht aus den Antworten der Bundesregierung hervor, dass seit 1990 zum Erhalt und der Sicherung deutschen Kulturguts im östlichen Europa 253 Projekte zum Substanzerhalt von Gebäuden gefördert wurden. Kein einziges der Renovierungs- und Restaurierungsvorhaben, darunter überwiegend Investitionen in den Substanzerhalt von Kirchen, Denkmälern und Schlössern im östlichen Europa, betrifft Gebäude, welche der Erinnerungskultur an Deutschstämmige jüdischen Glaubens in den ehemaligen Siedlungsgebieten zuzuordnen sind. Beispielsweise befindet sich unter den geförderten Objekten keine einzige Synagoge, wobei bekanntlich unter anderem in Polen, Ungarn oder Tschechien zahlreiche Jahrhunderte alte Synagogen und jüdische Friedhöfe erhalten geblieben sind und regelmäßig saniert werden müssen.
Diese Förderpraxis erscheint auch angesichts der Tatsache unverhältnismäßig, dass vor 1939 ca. 8-9 Millionen von deutsch- und jiddischsprachigen Jüdinnen und Juden in diesen Regionen lebten. Unsere Nachfragen haben ergeben, dass Jüdische Institutionen in Deutschland wie der Zentralrat der Juden oder das Archiv zur Erforschung der Geschichte der Juden in Deutschland nicht über die Möglichkeiten dieser Fördermittel informiert wurden. Dies gilt gleichermaßen für Institutionen der Sinti und Roma. Offensichtlich ist es dem BKM auch durch die neuen Möglichkeiten moderner Informationstechnologien wie dem Internet nicht gelungen, Förderkriterien im Rahmen des Bundesvertriebenengesetzes für potentielle Adressaten so transparent zu vermitteln, dass dabei nicht nur die deutschen Vertriebenenorganisationen, sondern auch die Opfer des Nationalsozialismus angesprochen werden. Demzufolge ist die Kulturförderung nach dem Bundesvertriebenengesetz noch nicht im 21. Jahrhundert angekommen.
Anstatt also Mittel für die Kulturarbeit nach § 96 BVFG kontinuierlich zu erhöhen und damit in erster Linie die Vertriebenenorganisationen zu bedienen – was beispielsweise die Verstetigung der Mittel für die Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ mit 2,5 Millionen Euro pro Jahr belegt – sollte der BKM die Professionalisierung und Ausweitung der Förderarbeit in diesem Bereich anstreben. Um mehr Versöhnung, Verständigung und fruchtbaren kulturellen Austausch zu ermöglichen, ist vor allem intensivere Vermittlungs- und Kommunikationsarbeit notwendig. Kulturschaffende, Gruppen und Organisationen von Minderheiten müssen gleichermaßen umfassend über die Verfügbarkeit dieser Fördermittel informiert werden, damit alle betroffenen Gruppen Unterstützung für ihre kulturellen und wissenschaftlichen Projekte zur Auseinandersetzung mit Geschichte und Gegenwart unserer östlichen Nachbarstaaten und zum kulturellen Austausch sowie für investive Substanzerhaltungsvorhaben beantragen können.
Die Kleine Anfrage und die Antwort der Bundesregierung finden Sie hier
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