Nach dem Auslaufen des „Tanz plan Deutschland“ hat der Beauftragte für Kultur und Medien offenbar kaum Ambitionen, eine nachhaltige Förderung des Tanzes von Seiten des Bundes zu etablieren. Diese Einschätzung ergibt sich aus den Antworten der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage „Zukunft des Tanzes in Deutschland“.
Als einzige Förderprojekte für aktive Tänzerinnen und Tänzer werden aus dem Kulturhaushalt des Bundes aktuell zwei Veranstaltungen finanziert: Der Tanzkongress und die Tanz-Biennale. Der Tanzkongress soll dabei nach Angabe der Bundesregierung als „kultureller Leuchtturm“ dienen, findet jedoch nur alle drei Jahre statt. Die Tanz-Biennale bietet Studentinnen aller staatlichen Tanz- und Fachhochschulen eine Nachwuchsplattform – jedoch nur alle zwei Jahre. Angesichts der früheren umfassenden Förderung durch den „Tanz plan Deutschland“ sind diese beiden genannten Veranstaltungen höchstens ein schwaches Trostpflaster für den Tanz in Deutschland. Kulturelle „Glühwürmchen“ scheint als Beschreibung der Strahlkraft und Wirkung beider Projekte passender als die Bezeichnung „kulturelle Leuchttürme“ durch die Bundesregierung: Leuchttürme strahlen schließlich konstant das ganze Jahr über, zwei in einer Zeitspanne von zwei bzw. drei Jahren stattfindende Events sind nur von kurzfristiger Ausstrahlung.
Als positiv ist das Engagement der Bundesregierung bei der kulturellen Bildung im Bereich Tanz hervor zu heben: Mit der Ausstattung des Fonds „Tanzpartner“ in Höhe von 2,5 Mio. Euro für den Zeitraum 2011 bis 2014 fördert der Bund Kooperationen zwischen Schulen und künstlerischen Tanz-Institutionen. Einen besonderen Schwerpunkt legt die Bundesregierung auf den Erhalt des „kulturellen Erbes Tanz“ –fünf Fonds und Projekte werden dafür mit Mitteln des Kulturhaushaltes ausgestattet.
Weniger großzügig als bei der unbestritten notwendigen Archivierung und Dokumentierung des Tanzes zeigt sich die Förderpraxis des BKM bei der Förderung aktiver Tänzerinnen und Tänzer. Die breite Unterstützung einer vielfältigen deutschen Tanzszene und die Verbesserung der sozialen Lage von Tänzerinnen und Tänzern bleiben nahezu unberücksichtigt. Und das, obwohl insbesondere die sozialen Lage von Künstlerinnen und Künstlern zu den originären Bundeskompetenzen in der Kulturpolitik gehört.
Die Einführung einer befristeten Zeitspanne, in der es Menschen im Arbeitslosengeld I und II-Bezug ermöglicht wird, sich ausschließlich eigenständig auf ihre berufliche Integration zu konzentrieren, lehnt die Bundesregierung ab. Dabei käme eine solche „Vermittlungspause“ der Lebenswirklichkeit freischaffender Künstlerinnen und Künstler entgegen. Phasen der Erwerbslosigkeit sind für Kulturschaffende nicht gleichzusetzen mit „Arbeitslosigkeit“, befristete Pausen zwischen Projekten und Engagements dienen in der Regel der künstlerischen Vorbereitung. Mit der Auffassung „die Vermittlung in jede zumutbare Beschäftigung und damit die Verfügbarkeit des Versicherten für die Arbeitsvermittlung [… habe deshalb] grundsätzlich Vorrang vor allen sonstigen Aktivitäten des Arbeitslosen“ demonstriert die Bundesregierung in der Beantwortung unserer Kleinen Anfrage mangelndes Verständnis für den Berufsstand selbstständiger TänzerInnen bzw. KünstlerInnen. Denn eine Jobvermittlung in dem künstlerischen Beruf ferne Beschäftigungen ist für Kulturschaffende während der Erwerbspausen kontraproduktiv, weil dadurch die Vorbereitung auf anstehende künstlerischen Engagements erschwert wird. Dieser Situation muss durch flexiblere Vermittlungspausen begegnet werden.
Die Künstlervermittlung als spezielle Service-Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit ist ein in diesem Zusammenhang wichtiger Ansatz, den auch die Bundesregierung in ihrer Beantwortung betont. Allerdings bleibt der Hinweis auf die Existenz dieser sinnvollen Einrichtung für die Mehrheit der TänzerInnen und übrigen Kulturschaffenden wirkungslos, solange bundesweit lediglich sieben Anlaufstellen im Rahmen der Künstlervermittlung an die Bundesagentur für Arbeit angegliedert sind. Wir brauchen eine flächendeckende Ausweitung dieses Services als kompetente Beratung und Vermittlungsagentur für alle Künstlerinnen und Künstler. Der Verweis der Bundesregierung „den besonderen Belangen von Tänzerinnen und Tänzern [würde] zudem durch die Projektförderung […] Rechnung getragen“, ist realitätsfern. Die Förderung von „Tanzkongress“ und „Tanz-Biennale“ hat auf die mehrheitlich prekäre Situation freischaffender Tänzerinnen und Tänzer keinerlei Einfluss. Eine nachhaltige Strukturförderung des Tanzes von Bundesseite ist mit der Finanzierung von zwei Einzelveranstaltungen nicht zu erwarten.
Die Bundesregierung zeigt in der Beantwortung unserer Fragen Problembewusstsein dafür, wie wichtig die Unterstützung beim Übergang in einen neuen Beruf nach Beendigung der aktiven Bühnenkarriere für Tänzerinnen und Tänzer ist.
Die Förderung der Stiftung „Tanz Transition Zentrum Deutschland“ für das Haushaltsjahr 2011 ist deshalb ein positiv zu bewertender Schritt, aus diesem Grund haben wir auch in einem Antrag zum Haushalt 2011 eine finanzielle Unterstützung der Stiftung gefordert. Die Stiftung „Tanz Transition Zentrum Deutschland“ bietet Tänzerinnen und Tänzern umfassende Beratung, unter anderem auch beim Übergang in einen neuen Beruf. Allerdings sind die Mittel nur für das laufende Jahr bewilligt, eine Förderung der Stiftung „Tanz Transition Zentrum Deutschland“ ist noch nicht als fester Posten im Haushalt des BKMs verankert. Die Förderung der Stiftung sollte verstetigt und deren Aktivitäten perspektivisch ausgeweitet werden, um Tänzerinnen und Tänzern flächendeckend eine zuverlässige und kompetente Beratungs- und Vermittlungsstelle anbieten zu können.
Die kleine Anfrage und die Antwort der Bundesregierung finden Sie hier
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