02.12.2010  

Persönliche Erklärung Fortsetzung ATALANTA

Persönliche Erklärung der Abgeordneten Agnes Krumwiede (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentlichen Abstimmung nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zum Tagesordnungspunkt 11, Antrag der Bundesregierung

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias auf Grundlage des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen von 1982 und der Resolutionen 1814 (2008) vom 15. Mai 2008, 1816 (2008) vom 2. Juni 2008, 1838 (2008) vom 7. Oktober 2008, 1846 (2008) vom 2. Dezember 2008, 1897 (2009) vom 30. November 2009 und nachfolgender Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen in Verbindung mit der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP des Rates der Europäischen Union vom 10. November 2008, dem Beschluss 2009/907/GASP des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2009, dem Beschluss 2010/437/GASP des Rates der Europäischen Union vom 30. Juli 2010 und dem erwarteten Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 13. Dezember 2010

Drucksache 17/3691, 17/4048, 17/4055

Die somalische Übergangsregierung bat im Februar 2008 die Vereinten Nationen um internationale Unterstützung bei der Bekämpfung der Piraterie vor ihrer Küste. Mit Zustimmung der somalischen Übergangsregierung hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mehrere Sicherheitsresolutionen erlassen. Diese bilden die völkerrechtliche Grundlage für eine Anti-Piraterie-Operation in den somalischen Hoheitsgewässern.

Im Dezember 2008 hat der Bundestag erstmalig eine Beteiligung der Bundeswehr an der EU-geführten Operation ATLANTA beschlossen. Die Mission ATALANTA wurde jährlich verlängert und im Juni 2009 räumlich ausgeweitet.

Das Nebeneinander verschiedener Militäroperationen am Horn von Afrika ist kontraproduktiv. Das ineffiziente Nebeneinander verschiedener Missionen in dem Einsatzgebiet war bereits Kritikpunkt bei den vergangenen Mandatsverlängerungen. Hier zeigen sich weiterhin die massiven Schwächen des Mandates, da die Überfälle durch die Piraten und die ausgeübte Gewalt auch in den vergangenen Monaten zugenommen haben.

Zur effektiven Eindämmung und Bekämpfung der Piraterie brauchen wir EINE Mission unter dem Dach der Vereinten Nationen.

Die Piraten haben ihren Aktionsradius auf bis zu 1.300 Seemeilen weit in den Indischen Ozean ausgeweitet. Daraufhin hat der EU-Rat im Juli 2010 die Ausdehnung des Einsatzgebietes OHNE Benennung des Gebietes beschlossen. In dem Antrag der Bundesregierung auf Verlängerung des Mandates wird lediglich von einer „Anpassung des Einsatzgebietes“ gesprochen, ohne konkrete Angabe von Seemeilen.

Wachsende Ausweichbewegungen von Piraten in Gewässer außerhalb des ursprünglich auf 500 Seemeilen beschränkten Operations- und Einsatzgebietes der ATALANTA-Mission haben zu einer zweifachen Erweiterung des Mandatsgebiets geführt.

Die grundlegenden Ursachen der Piraterie müssen bekämpft werden. Dies ist durch eine militärisches Vorgehen auf See allein nicht zu erreichen. Vielmehr müssen die wesentlichen Gründe vor allem an Land angegangen werden. Die staatlichen Strukturen Somalias müssen gestärkt und der Hunger ebenso wie die Armut im Land überwunden werden.

Der durch die Vereinten Nationen und die Europäische Union mandatierte Einsatz hat dazu beigetragen, dass seit Beginn des Einsatzes alle 86 Schiffe des Welternährungsprogramms sicher nach Somalia geleitet werden konnten. Dies ist ein notwendiger Beitrag für die notleidende Bevölkerung in Somalia, von der drei Millionen Menschen allein in Somalia abhängig sind.

Die Ursachen der Piraterie, nämlich dauerhafte Armut, fehlende Zukunftsperspektiven für die Menschen und eine fehlende Staatsgewalt konnten bisher nicht beseitigt werden. Vielmehr ist es notwendig, dass die Bundesregierung den politischen Dialog, lokale Versöhnungsprozesse, den Schutz und die humanitäre Versorgung der Zivilbevölkerung sowie nachhaltige Entwicklungsprogramme intensiv unterstützt

Aus diesen Gründen werden ich mich zum Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Operation Atalanta enthalten.

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