Persönliche Erklärung der Abgeordneten Agnes Krumwiede (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentlichen Abstimmung nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zum Tagesordnungspunkt 15, Antrag der Bundesregierung
Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA auf Grundlage des Artikels 51 der Satzung der Vereinten Nationen und des Artikels 5 des Nordatlantikvertrags sowie der Resolutionen 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen
Drucksache 17/3690, 17/4050, 17/4057
Die Operation ACTIVE ENDAEVOUR wird auch im zehnten Jahr ihrer Mission mit der Ausrufung des NATO-Bündnisfalls infolge der Anschläge des 11. September 2001 und dem damit verbunden Recht zur individuellen und kollektiven Selbstverteidigung entsprechend Artikel 51 der UN-Charta begründet.
Mit dem Charakter einer Präsenz- und Überwachungsmission soll die Operation ACTIVE ENDAEVOUR Rückzugs- und Aktionsräume für Terroristen einschränken und potenzielle Verbindungswege für terroristische Aktivitäten erschweren.
Die Begründung der Bundesregierung, dass der Angriff auf die NATO infolge der Anschläge vom 11. September 2001 noch nicht abgeschlossen sei, ist als völkerrechtliche Grundlage für dieses Mandat äußerst zweifelhaft.
Ohne Evaluierung des Einsatzes stellt sich die Frage nach dem Sinn und Nutzen von einer „abschreckenden Präsenz“ dieses Einsatzes.
Persönlich bezweifle ich die die Wirksamkeit und Angemessenheit der Bekämpfung des internationalen Terrorismus durch militärische Mittel.
Aus diesen Gründen werde ich die Verlängerung des Mandats ablehnen.
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